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?NOTFALL ?
Kollegin, ihri Mam & ihri 2 Gshwösterti sind in Rumänie am Flughafe .. sie lönd sie ned über d Grenze weg de 2 Chline vowege muess de Vater sie jetzt uf Rumänie gah hole da d Muetter ned allei mit de Kind übere dörf weil det Kind klaut werde ... cha meh dah epis mache ? Sie verpasse de Flug .. alles .. müesste morn eigentlich gah shaffe .. s Auto vo de Kollegin staht am Flughafe .. d Schwöster het morn en Termin in Davos weg de Lunge & sie chömme eifach ned übere .. also sie hend ihne gseit S mami & d Kollegin dörfte gah aber d Chind müend bliebe ...
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Kollegin, ihri Mam & ihri 2 Gshwösterti sind in Rumänie am Flughafe .. sie lönd sie ned über d Grenze weg de 2 Chline vowege muess de Vater sie jetzt uf Rumänie gah hole da d Muetter ned allei mit de Kind übere dörf weil det Kind klaut werde ... cha meh dah epis mache ? Sie verpasse de Flug .. alles .. müesste morn eigentlich gah shaffe .. s Auto vo de Kollegin staht am Flughafe .. d Schwöster het morn en Termin in Davos weg de Lunge & sie chömme eifach ned übere .. also sie hend ihne gseit S mami & d Kollegin dörfte gah aber d Chind müend bliebe ...
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Kommentare
Fr, 02/06/2017 - 14:32
Stefan Stutz
Botschaft anrufen.. die nehmen mit den Behörden kontakt auf und könne allenfalls die Nachweise beschaffen, dass die Kinder nicht gestohlen sind.
Fr, 02/06/2017 - 14:32
Sebina Perviz
Unterschrift vom vater langer merheitlich scho...
Fr, 02/06/2017 - 14:32
Violeta Viki Djekic
ich frag mich aber wieso ..sind ja d kind vo de muetter .. sie hend sie ja au lah ihreise ..
Fr, 02/06/2017 - 14:32
Sebina Perviz
Hend kind de nochname vom vater ?
Fr, 02/06/2017 - 14:32
Violeta Viki Djekic
s mami & kind hend gliche nachname ... han au denkt vlt. sig det s problem
Fr, 02/06/2017 - 14:32
Huanito Huanel
der Vater soll ein Brief verfassen (Heimatausweis-Kopie mit schicken) und beim Notar seine Unterschrift beglaubigend lassen und diese Faxen an die behandelte Stelle zustellen. Das hilft, etwas beilegen, wie Geburtsurkunde und etwas vom Zivilstand, das Verheiratet ist. Eine Beweiskette vorlegen... .
Fr, 02/06/2017 - 14:32
Huanito Huanel
zuerst mal die Ausreise freimachen, damit sie ausreisen können. Der nächste schritt dann, wenn überhaupt was zu machen ist, mit der Airline schauen, wegen den Tickets. Hoffnung ist klein auf Positive Ergebnis.
Fr, 02/06/2017 - 14:32
Angela Patrick Zoller
Arbeitgeber informieren , Situation erklären ..
Fr, 02/06/2017 - 14:32
Carolin Metzler
was haben denn die Kinder für eine Staatsangehörigkeit?
Fr, 02/06/2017 - 14:32
Carolin Metzler
Durch Abstammung von einem rumänischen Elternteil kann der/die Minderjährige durch Geburt (automatisch) die rumänische Staatsangehörigkeit erworben haben, ohne sichdieser Tatsache bewusst zu sein. Minderjährige mit rumänischer taatsangehörigkeit
(auch mit doppelter, z.B. der deutschen Staatsangehörigkeit), benötigen nach dem rumänischen Reisegesetz Nr. 248 vom 20.07.2005 (Art. 30), bei der Ausreise mit einem
begleitenden Elternteil entweder
- eine Vollmacht des anderen Elternteils oder
- einen Nachweis, dass der andere Elternteil verstorben ist oder
- einen Gerichtsbeschluss über das alleinige Sorgerecht.
Die nachfolgenden Regelungen gelten für Kinder oder Jugendliche unter 18 Jahren, die einen rumänischen Reisepass oder Personalausweis besitzen und von einem rumänischen Flughafen abreisen.
Reist ein Minderjähriger allein oder in Begleitung einer nicht-sorgeberechtigten, volljährigen Person aus Rumänien aus, so ist eine notariell beglaubigte Vollmacht des oder der Sorgeberechtigten erforderlich.
Die notariell beglaubigte Vollmacht des anderen Elternteils wird benötigt, wenn ein Minderjähriger in Begleitung nur eines Sorgeberechtigten reist.
Die notariell beglaubigte Vollmacht muss in einer Polizeidienststelle, außer bei der Flughafenpolizei, bestätigt werden.
Fr, 02/06/2017 - 14:32
Carolin Metzler
quellen: http://www.lufthansa.com/ch/de/Laenderspezifische-Reisebestimmungen-Kinder
http://www.bukarest.diplo.de/contentblob/4116104/Daten/3818400/ddatei_hi...
Wenn es sich bei den Kindern also um rumänische Staatsangehörige handelt, hätte man sich vorher informierne müssen.. entsprechend wird sie auf allfälilge Kosten für ein neues Ticket und Urlaubstage sitzen bleiben
Fr, 02/06/2017 - 14:32
Violeta Viki Djekic
die Eltern und die Kinder haben die Rumänische Staatsangehörigkeit
Fr, 02/06/2017 - 14:32
Huanito Huanel
es ist sehr einfach, es muss einfach der Vater reagieren, wie oben ich stichartig beschrieben habe und Carolin Metzler und die Staatsangehörigkeit ist irrelevant, wenn die Kinder z.b in Rumänien nicht registriert sind beim Zivilistand ect. das ist auch ein Prozess...
Fr, 02/06/2017 - 14:32
Huanito Huanel
Sie hätte diese Probleme auch in Serbien, Bosnien, Mazedonien usw. gehabt. Es geht nicht primär um die Staatenangehörigkeit, sondern um Kindsentführungsschutz. Deshalb wurde die angehalten. Ich bin auch Doppelbürger (Mazedonie-Schweiz) und meine Kinder sind in Mazedonien nicht automatisch Staatsangehörige, sondern wir müssen das mit Geburtsurkunden (mir, meiner Frau) usw. dort beantragen... Vor diesem Prozess haben die Kinder keine Mazedonische Staatsangehörigkeit, obwohl es innen zusteht. Aber hier geht es um den Nachweis von Alleinigersorgerecht oder die Zustimmung des Kindsvater.
Fr, 02/06/2017 - 14:32
Carolin Metzler
Huanito Huanel eben - die Kinder sind rumänische Staatsangehörige... also gelten für sie die oben aufgeführten spielregeln.
Es kann gut sein, dass bosnien und andere Länder ähnliche regeln haben, die auch für kinder anderer nationalität gelten können. Im fall rumänien gilt es offensichtliche nur für rumänosche staatsangehörige und das ist ja hier der Fall
Fr, 02/06/2017 - 14:32
Huanito Huanel
Stimmt, aber ich habe es so verstanden, das sie bei der weiterreise angehalten wurde, um die Sachlage zu überprüfen, ob da allenfalls eine Kindsentführung statt finden, da gemeinsames Sorgerecht? So, deshalb brauchte die Mutter eine Vollmacht vom Vater und nicht welche Nationalität die Kinder haben... Anhang den Pässen ist das keine Frage mehr, welche Nationalität die haben
Fr, 02/06/2017 - 14:32
Huanito Huanel
genau in Serbien wollten die Grenzwächter von mir noch eine Versicherungsnachweis für meinen mitgenommen Fahrzeuganhänger. Die sagten, weil ich nicht identische Nummerschilder, wie im Zugfahrzeug habe. Die wollten nicht die Euro-Versicherungsnachweis (Internationale Vers.Nachweis) für den Anhänger akzeptieren, obwohl drin vermerkt war, mit einem Buchstaben, was unten erklärt wird, dass Anhänger miteinschliesst. Ich musste das ABC den Grenzwächter erklären, das ein Anhänger in der Schweiz kein eigentliches Fahrzeug darstellt, weil kein Motor hat, sondern muss an einem Zugfahrzeug mitgenommen werden und durch das Aufhängen die Versicherung miteinschliesst.. 2 Stunden Theater, ich soll 500 Euro zahlen und kann weiter...... dann sagte ich vorher rede ich mit der Botschaft und 10 Euro plötzlich genügte 😊 für die Überquerung... 😊