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Noch eine Frage zwecks meines Umzugs.Da die Wohnung noch für den neuen Mieter gestrichen werden soll vom Vermieter hab ich angeboten 3 Tage eher auszuziehen damit dies gemacht werden kann.miete würde dann entsprechend reduziert bzw zurückgezahlt für diese Zeit.bei der Übergabe gestern hieß es dann aber: 3-5 Tage wären üblich das dies aus Kulanz des Mieters geschieht,wenn er eher geht.am selben Tag ist der neue Mieter eingezogen noch (ohne streichen) und nun kassiert der Vermieter also doppelt 5 Tage?!welches Recht gilt nun?
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Noch eine Frage zwecks meines Umzugs.Da die Wohnung noch für den neuen Mieter gestrichen werden soll vom Vermieter hab ich angeboten 3 Tage eher auszuziehen damit dies gemacht werden kann.miete würde dann entsprechend reduziert bzw zurückgezahlt für diese Zeit.bei der Übergabe gestern hieß es dann aber: 3-5 Tage wären üblich das dies aus Kulanz des Mieters geschieht,wenn er eher geht.am selben Tag ist der neue Mieter eingezogen noch (ohne streichen) und nun kassiert der Vermieter also doppelt 5 Tage?!welches Recht gilt nun?
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Kommentare
Do, 29/03/2018 - 19:16
Robert Schweng
Ich würde sagen das Mietrecht.
Der Mieter zahlt bis Ende des Mietvertrags egal wann er auszieht.
Do, 29/03/2018 - 19:17
Marco Wilczek
Aber das kann doch nicht sein,ich wollte den Vermieter Entgegenkommen damit er streichen kann und der neue am 1.4 einziehen kann.es darf doch nicht ein bezahlter Zeitraum nochmals berechnet werden?!
Do, 29/03/2018 - 19:20
Robert Schweng
Warum zieht der Vermieter doppelte Miete ein, wenn Sie bis 31.3. die Miete bezahlen und der neue Mieter ab 1.4. oder verstehe ich da etwas falsch ?
Do, 29/03/2018 - 19:22
Dominique Treskavec
du bist dem vermieter entgegengekommen und wolltest das ja scheinbar auch, so what?
Do, 29/03/2018 - 19:25
Sybille Rellstab
was meinst Du mit am selben Tag ist der neue Mieter eingezogen? Noch in der Zeit die Du zahlst?
Do, 29/03/2018 - 21:21
Marco Wilczek
Genau,Schlüssel ist Dienstag 15 Uhr übergeben worden,Mieter kam direkt rein
Do, 29/03/2018 - 21:40
Sybille Rellstab
Marco Wilczek frech und unverschämt vom vermieter, ohne was schriftliches betreffend der Reduktion wird es schwierig. Am besten abhacken.
Do, 29/03/2018 - 19:34
Birgit Rechsteiner
Das ist Kulanz vom Mieter... Vor allem jetzt wo Ostern und Wochenende soo doof liegen wird es in 80% aller Umzüge dies Woche so sein.. Also, waa regst du dich auf ... Oder zahlst du die 3 Tage in der neuen Wohnung auch separat?
Do, 29/03/2018 - 21:21
Marco Wilczek
Ja eben
Fr, 30/03/2018 - 02:53
Birgit Rechsteiner
Ja eben was?
Du zahlst für die 3 Tage?
Dann nimm es als Lehrgeld... Sowas macht niemand...
Do, 29/03/2018 - 22:45
Andrea Hassler
Also der Vermieter hat wohl kaum dem neuen Mieter diese 3 Tage dazu verrechnet. Das liegt alles im Kulanzbereich.
Ich hoffe doch, diese Frage ist ein vorgezogener April Streich und das Wort Tüpflischisser trifft nicht auf Dich zu... 🙈
Do, 29/03/2018 - 23:30
Marco Wilczek
Bitte?was hat das denn damit zu tun?das sind 300 Franken die ich zahle obwohl ein neuer dasselbe auch schon verrechnet bekommt
Do, 29/03/2018 - 23:39
Andrea Hassler
Hast Du es schwarz auf weiss, dass der Nachmieter für diese Tage zahlen muss? Wohl kaum, macht auch keinen Sinn.....
Fr, 30/03/2018 - 02:57
Birgit Rechsteiner
Uff... Du hattest eine Wohnung für 3'000 und regst dich wegen 300 auf? (3 Tage = 300 ; 1Monat = 3'000)
Da wird nix verrechnet. Ich würd den Vermieter schön auslachen, wenn er das machen wollte...
Fr, 30/03/2018 - 05:30
Monique Schmidli-Rieder
Der neue Mieter hat garantiert den Vertrag ab 1.4. Und nicht ab 29.3. unterschrieben. Ergo bezahlt er garantiert nicht für die 3 Tage. Du bist aus Kulanz 3 Tage früher raus, hättest du nicht müssen. Hättest auch erst Samstag abgeben können. Das ist mietnotorische Praxis. Es wäre was anderes wenn der Vermieter gesagt hätte, du musst am 25. raus damit gestrichen werden kann. Dann hättest du sicher auf das Geld beharren können. Aber so.... Sorry vergiss es
Fr, 30/03/2018 - 02:42
Sandi Cobain
Wir konnten auch schon mal ein paar Tage vorher mit dem Einzug beginnen und haben dafür nichts bezahlt.. ich denke nicht, dass der Vermieter dem neuen die 3 Tage verrechnet.
Mo, 02/04/2018 - 13:10
Enzo Bertozzi
Eher kaum, der Vertragsbeginn ist ja datiert