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Noch eine Frage was Immobilienkauf angeht. Falls jemand für die aufgenommene Hypothek, die zur finanzierung einer Immobilie benötigt wurde, Eine Bürgschaft einging. Also als Bürge beim Hypothekvertrag mitunterzeichnet. Hat der Bürge, beim Verkauf dieser Immobilie Anrecht auf die Wertsteigerung der Immobilie, obwohl er nichts Investiert hat, sondern nur für die Hypothek als Bürge dazusteht?
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Noch eine Frage was Immobilienkauf angeht. Falls jemand für die aufgenommene Hypothek, die zur finanzierung einer Immobilie benötigt wurde, Eine Bürgschaft einging. Also als Bürge beim Hypothekvertrag mitunterzeichnet. Hat der Bürge, beim Verkauf dieser Immobilie Anrecht auf die Wertsteigerung der Immobilie, obwohl er nichts Investiert hat, sondern nur für die Hypothek als Bürge dazusteht?
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Kommentare
Mo, 11/03/2019 - 22:50
Robert Schweng
Birgit Rechsteiner Nein. Ausser dies wurde abgemacht...
Ansonsten hat der Bürge nur ein Risiko! Deshalb liebe Menschen - NIE bürgen
Bruno Leemann Der Bürge hat die Pflicht bei Schaden mit der Bürgschaft dafür einzustehen. Es besteht zu keinem Zeitpunkt ein Recht auf Vermögensertrag usw. Da nicht Miteigentümer. Eben ausser es ist schriftlich, ausserordentlich so fixiert.