Namal ich sorry: min neue arbeitger weiss das ich iv angemeldet habe wegen rueckenoperationen. Auch meine diagnosen usw ...NUN moechte er wissen wie genau es mir geht...was binnich verpflichtet zu sagen???? Schmerzskala ? Medikation und therapien? was auch noch ist eine ehem. Behandelnde aerztin arbeitet am SELBEN ort....wie siehts aus mit der schweigepflicht in dem fall?

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Kommentare

Ines Kammermann

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Ha namal e frag wett die aber ned oeffentlich frage us rechtlicher sicht...cha i e admi aschriebe oder sust oeper wo druschunt oder gaht da ned?

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Lucia Gamper

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Also au die Ärztin usch ad Schweigepflicht bunde

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Ines Kammermann

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Wie isch da wenn sie au personalaeztin isch und ich zu ihre mue fuer de eintrittuntersuch..??

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Petra Lienhard

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Nur Du chasch sie vor Schweigepflicht entbinde.Sie wörd sich strafbar mache.Sösch per Pn.

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Jacek Kwasny

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Ärztliche Schweigeplficht gilt auch dann, wenn sie eure Personalärztin ist. Und dem Arbeitgeber bist nur soweit verpflichtet über deinen Zustand Auskunft zu geben, wenn es einen direkten Einfluss auf Deine Arbeitsleistung hat, also wenn es Tätigkeiten gibt, die du infolge der Beschwerden nicht ausführen kannst. Bin kein Admin.

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