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Nachmieter
Wir wollen ausserterminlich ausziehen. Kann der Nachmieter die Wohnung zum gleichen Mietzins übernehmen oder darf der Vermieter den Mietzins erhöhen?
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Nachmieter
Wir wollen ausserterminlich ausziehen. Kann der Nachmieter die Wohnung zum gleichen Mietzins übernehmen oder darf der Vermieter den Mietzins erhöhen?
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Kommentare
Fr, 02/06/2017 - 15:46
Janine Friedrich
https://www.mieterverband.ch/mv/mietrecht-beratung/ratgeber-mietrecht/to...
Fr, 02/06/2017 - 15:46
Stefan Stutz
(Admin) Guten Morgen Denise. Dies regelt das OR mit dem Art. 264:
Gibt der Mieter die Sache zurück, ohne Kündigungsfrist oder -termin einzuhalten, so ist er von seinen Verpflichtungen gegenüber dem Vermieter nur befreit, wenn er einen für den Vermieter zumutbaren neuen Mieter vorschlägt. Dieser muss zahlungsfähig und bereit sein, den Mietvertrag zu den gleichen Bedingungen zu übernehmen.
Sollte der Vermieter einen höheren Preis beim Nachmieter verlangen, er sich dann aber zurück zieht, bist du ebenfalls befreit, auf dem Zeitpunkt, an dem der Nachmieter einziehen wollte.
Hoffe diese Antwort hilft dir.
Fr, 02/06/2017 - 15:46
Denise Tschäppät-Kizilboga
Danke, ja hilft schon mal, dass Problem ist aber wie folgt. Wir haben eine sehr günstige und begehrte Wohnung (Stadt Züri) welche wir gerne a Freunde weitergeben wollen zum gleichen Mietzins. Kann der Vermieter einfach so die Miete erhöhen?..... ist vielleicht die korrekte Frage....
Fr, 02/06/2017 - 15:46
Janine Friedrich
Du musch en nachmieter ha wo zu de gliche konditione d wohnig nimmt und zahligsfähig isch . Er cha d mieti erhöhe aber du bisch usm vertrag duss...
Fr, 02/06/2017 - 15:46
Denise Tschäppät-Kizilboga
Danke Janine Friedrich, ja das wüssemer, nur möchtemers gern Fründe wiiter geh und wüssed nöd ob de Vermieter eifach erhöhe chan.
Fr, 02/06/2017 - 15:46
Karin Fo
(Admin) Ja kann er. Er ist nicht verpflichtet die Wohnung wieder zum selben Preis zu vermieten
Fr, 02/06/2017 - 15:46
Katinka Schindelmeiser-Neuburger
Ja, er kann diese erhöhen, aber auch nur innerhalb bestimmter Grenzen und nicht ohne stichhaltige Begründung, z.B. getätigte Investitionen. Hilfreich bei der Ermittlung ist folgendes Tool:
http://www.gerichte-zh.ch/themen/miete/mietzinsgestaltung/mietzinsrechne...
Gerade in Züri wird bei günstigen Mieten mit der Untervermietung an "Freunde" hantiert. Aber Vorsicht, sollten eure Freunde mal nicht mehr zahlungsfähig sein, haftet ihr weiterhin für den Mietzins.
Fr, 02/06/2017 - 15:46
Yasii Ca Hotz
Jap chan erhöht werde, de müend ihr aber kei nachmieter meh stelle und sind us de haftig dusse.
Fr, 02/06/2017 - 15:46
Karin Fo
(Admin) Das Problem ist halt, dass man, falls es eben mehr als 10% sind, nur als Mieter etwas dagegen tun kann, was bedeutet, dass man die Wohnun zuerst einmal bekommen muss und halt eben zum hohen Mietpreis unterschreiben muss. Den überhöhten Mietzins geltend mache bedeutet je nachdem dann Gerichtsverfahren; sprich Ungewissheit und allenfalls lange Verfahrensdauer und Kosten