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Mwst für Kinderbetreuung
Wenn Mwst pflichtige Firma u.a. den Service der Kinderbetreuung anbietet gegen Entgelt, ist dann auf die Kinderbetreuung Mwst zu entrichten oder ist diese auch ausgenommen, wenn die Firma in anderen Geschäftsfeldern Mwst pflichtig ist?
Sorry für die komplizierte Formulierung. Hoffe es ist klar.
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Mwst für Kinderbetreuung
Wenn Mwst pflichtige Firma u.a. den Service der Kinderbetreuung anbietet gegen Entgelt, ist dann auf die Kinderbetreuung Mwst zu entrichten oder ist diese auch ausgenommen, wenn die Firma in anderen Geschäftsfeldern Mwst pflichtig ist?
Sorry für die komplizierte Formulierung. Hoffe es ist klar.

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Kommentare
Do, 31/05/2018 - 16:49
Robert Schweng
Birgit Rechsteiner Als Firma kann man in jedem MWSt-Satz unterwegs sein, 2.5%, 3.7% und 7.7% - und auch ausgenommen... also müsste Kinderbetreuung ohne MWSt verrechnet werden (Achtung, Essen etc. kann mit MWSt sein - je nach Art der Rechnung).
Ob man allenfalls auf Kinderbetreuung optieren kann, müsste ich noch prüfen
Nicole Lanz-Richiger Mir wäre es eben lieber, wir könnten es ohne Mwst verrechnen ☺️ Aber du meinst dann also, in dem Fall einfach mwst weg lassen?
Birgit Rechsteiner was bist du - Firma die den Service anbietet oder beziehst du die Kinderbetreuung?
Nicole Lanz-Richiger Birgit Rechsteiner biete den Service an. Eigentlich haben wir ein total anderes Geschäftsfeld, rechnen aber die Kinderbetreuung einfach halber über die Firma ab, statt dass ich mich auch noch selbstständig anmelde etc.
Birgit Rechsteiner Problematik ist dann da_ du auf den ausgenommenen Bereich keine Vorsteuer abziehen darst. Gilt auch für die Liegenschaft etc
Könnte kompliziert werden...
Walter Büchi art. 28 und 29 mwstg.
bei effektiver abrechnungsart haben erträge auf ausgenommene leistungen meist eine vorsteuerkürzung zur folge.
dann können für aufwände welche mit diesen leistungen angefallen sind keine vorsteuerabzüge geltend gemacht werden!
https://www.obt.ch/de/infoboard/show/article/vorsteuerkorrektur-und-vors...