Muss eine Schwangere im 4. Monat, die sich durch das Rav um Arbeit bemühen muss, der Firma die sich meldet sagen, dass sie schwanger ist?

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Kommentare

Robert Schweng

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Silvie Silvie Schwangerschaft ist keine Krankheit. Daher kann das RAV es auch erwarten, dass sie sich bewerben.
Sonst gibt es wieder Sanktionen der RAV.

Sonja Rogger-Graf Man MUSS es nie sagen, aber der AG wird es ja wahrscheinlich sehen, deswegen würde es wohl Sinn machen es zu sagen.

Andreas Thanner Die korrekten Antworten zu der Auskunftspflicht wurde bereits genannt:
1. Regel: grundsätzlich nein
2. Regel: wenn für den Job relevant, dann ja.

Noch kurz zur ewig leidigen Diskussion bezüglich den Arbeitsbemühungen von Schwangeren:
1. Schwangere sind arbeitsfähig, somit erhalten sie Geld von der ALK, somit sind sie vermittlungsfähig und können morgen an einer Stelle anfangen
2. es gibt IMMER weniger Gründe jemanden anzustellen als Gründe weshalb man diese Person nicht anstellen sollte
3. es gibt die Möglichkeit eine befristete Stelle zu suchen
4. Es kommt ganz auf den Job UND den Chef darauf an, wie er mit dem Thema Schwangerschaft umgehen kann und schlussendlich auch will
5. ich kenne mehrere (!) Frauen die im 8. Monat eine Stelle gefunden, sich kurz eingearbeitet und nach der SS weiter dort gearbeitet haben.

Fazit: bewerben, bewerben, bewerben, vielleicht Glück haben und sich auf das Kind freuen. Der Weg ist ja bereits bestimmt 😉👌

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