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Muss ein Laie vor dem Zivilgericht in einer Klage oder Replik etc. Referenzen zu den aufgestellten Behauptungen angeben, wenn man davon ausgehen kann, dass diese rechtliches Allgemeinwissen eines Richters sein sollten?
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Muss ein Laie vor dem Zivilgericht in einer Klage oder Replik etc. Referenzen zu den aufgestellten Behauptungen angeben, wenn man davon ausgehen kann, dass diese rechtliches Allgemeinwissen eines Richters sein sollten?
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