Musik- und Verlagsrecht:
Ich unterstütze eine schweizer Band, welche ein Musikstück bei einem Sampler (wie zb. Bravo Hits) eingekauft hat. Sprich, ein Song der Band wird auf dem Sampler aufgeführt.
Die Band sendete das Stück an das Label, welches das Format beim ReMastering änderte (zb. von Wav in Aiff).
Nun stellte das Label nach der Produktion fest, dass das Stück in der Hälfte stoppt.
Nach Kontrolle unsererseits der gesendeten Datei können wir sagen, dass unsere Datei komplett und Fehlerfrei war.
Das Label möchte nun, dass wir 25% der entstandenen Kosten übernehmen.
Da es nicht unser Fehler war, können sie das trotzdem von uns verlangen?

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Kommentare

Robert Schweng

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(Admin) Ich meine auch dass es nicht Euer Fehler war. Wie sieht das aus: Hat das Label bereits tausende CD's beschrieben ohne irgendeine Kontrolle? WAV ist ein Windows Format, AIFF ist der pendant von Apple. Da wurden wohl beim Mastering keinerlei Kontrollen gemacht, das würde ich dem Label dann vorwerfen.

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Michel-Angelo Kiser

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Anscheinend haben die fertig produziert.
Sofern die Datei fehlerhaft gewesen wäre, hätte das ja bereits beim Mastering der Songs auffallen müssen, wobei man mit der Band in Kontakt hätte treten können...
Und wenn die die Songs nicht durchhören, ist das eine schlampige Arbeit

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Claudia Wild

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Kommt halt ganz drauf an was im Vertrag steht. Wer ist für die Lieferung der korrekten Daten zuständig, welches Format wurde abgemacht, wer liefert dieses, wer ist für eine Umformatierung zuständig etc. lässt sich so von aussen nicht einfach sagen ohne was schrifliches gesehen zu haben.

Wenn es allerdings ihr Job war das umzuformatieren müssen Sie auch selbst dafür gerade stehen wenn Sie es vermasselt haben - aber eben, es kommt auf den Vertrag an.

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Michel-Angelo Kiser

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Das Label verlangte nach einer .wav Datei. Diese wurde auch zugestellt.

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Claudia Wild

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Dann ist es ihr problem resp. Du könntest sogar klagen wenn das so auf den Markt kommt

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Michel-Angelo Kiser

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Ok, vielen Dank.
Wir warten jetzt mal ab, was per Mail zurück kommt. Wir haben denen geschrieben, dass wir unsere Schuld nicht einsehen und daher auch den Betrag nicht bezahlen werden

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