Sie sind noch nicht auf AWRI angemeldet!
Falls sie noch nicht Mitglied sind, treten Sie unserer Facebook Gruppe Rechtsforum Schweiz bei.
Anmelden über Facebook
Mit Email Adresse anmelden
Mit dem deutschen Recht bin ich sehr gut vertraut, jedoch mit dem Schweizer Recht weniger.
Bevor ich meinen Anwalt konsultieren möchte werde ich meine Frage mal hier in die Runde stellen.
Wir haben unser Haus in Zürich vermietet, seit drei Monaten hat die Stadt ein, nennen wir es mal Nebenlager für eine Baustelle eingerichtet.
Zu folge hat es das der Mieter täglich extrem viel Schmutz und laute Baufahrzeuge in Kauf nehmen muss.
Erste Frage: Kann der Mieter die Miete kürzen, kann ich sofern das geht Ersatz- Ansprüche für den Ausfall stellen... und wenn ja an wen muss ich mich da wenden.
Zweite Frage: Durch die derzeitigen Witterungsverhältnisse ist die Strasse mir sehr viel Matsch und Steine übersät, dieser sich an den Fahrzeugen und in der Garage wieder findet, kann man die Stadt oder das Bauunternehmen dazu anhalten hier zum Feierabend hin die öffentliche Straße zu reinigen damit die Schmutzentwicklung sich etwas reduziert?
Etwas Input als Grundlage würde mir da sehr weiter helfen. Danke
Gruß
Dirk
Bewertung:
Noch keine Bewertungen vorhanden
Mit dem deutschen Recht bin ich sehr gut vertraut, jedoch mit dem Schweizer Recht weniger.
Bevor ich meinen Anwalt konsultieren möchte werde ich meine Frage mal hier in die Runde stellen.
Wir haben unser Haus in Zürich vermietet, seit drei Monaten hat die Stadt ein, nennen wir es mal Nebenlager für eine Baustelle eingerichtet.
Zu folge hat es das der Mieter täglich extrem viel Schmutz und laute Baufahrzeuge in Kauf nehmen muss.
Erste Frage: Kann der Mieter die Miete kürzen, kann ich sofern das geht Ersatz- Ansprüche für den Ausfall stellen... und wenn ja an wen muss ich mich da wenden.
Zweite Frage: Durch die derzeitigen Witterungsverhältnisse ist die Strasse mir sehr viel Matsch und Steine übersät, dieser sich an den Fahrzeugen und in der Garage wieder findet, kann man die Stadt oder das Bauunternehmen dazu anhalten hier zum Feierabend hin die öffentliche Straße zu reinigen damit die Schmutzentwicklung sich etwas reduziert?
Etwas Input als Grundlage würde mir da sehr weiter helfen. Danke
Gruß
Dirk
Ansichten:
Archiv
- Februar 2015 (2)
- März 2015 (19)
- April 2015 (6)
- Mai 2015 (11)
- Juni 2015 (7)
- 1 of 12
- nächste Seite ›

Kommentare
Fr, 02/06/2017 - 13:58
Elisa Hofer
Der Mieter könnte eine MIetzinsreduktion verlangen..aber kommt darauf an wie viel Immissionen er wirklich hat..
Du kannst jedoch kein Rückgriffsrecht auf die Stadt Zürich.. das steht irgendwo... bin mir nur nicht mehr sicher wo..hatten das Thema grad letztens im Unterricht
Fr, 02/06/2017 - 13:58
Le Chiffre
Danke für die erste Information.
Fr, 02/06/2017 - 13:58
Hol Ger
Meitzinsreduktion kann er je nach Stärke der Immissionen verlangen, allerdings muss er da schon gewichtige Nachteile geltend machen können. Bei Lärm zu normalen Arbeitszeiten ist es schwierig um diese Jahreszeit, Fenster sind ja eher geschlossen und da wird der Lärm weniger. Dreck ist noch schwieriger...ein Reinigen der Strasse verlangen liegt eher drin auf Kosten des Bauunternehmens, dies insbesondere zur Vermeidung von Gefahren...Stichwort Dreck macht Strasse gefährlich schmierig, Unfälle sind zu befürchten. Du hast wenig bis null Chancen etwas zu bekommen...spare dir die Gebühren des Anwalts und zahle lieber eine Reinigungsfirma..kommt dich billiger und dem Mieter ist am ehesten geholfen. Sollte Dreck das Haus beschädigen, müsstest du den Nachweis führen...dann könntest du vom Bauunternehmer Ersatz für den tatsächlichen Schaden verlangen. ABER du bist verpflichtet, den Schaden so klein wie möglich zu halten...putzen kann dir Zugemutet werden als Eigentümer.
Fr, 02/06/2017 - 13:58
Lucia Rasic
in den baupolizelichen bestimmungen steht (soviel mir bekannt ist, in jeder schweizer gemeinde) "Allfällige durch die Bauarbeiten verschmutzte Strassen und Gehwege sind täglich zu reinigen." (bin projektleiterin bau, keine juristin) am besten schaust du in den baupolizelichen bestimmungen der gemeinde/stadt und wendest dich ans zuständige bauamt.
Fr, 02/06/2017 - 13:58
Manuel Schranz
Bei der ersten Frage gehe ich nicht davon aus, dass der Mieter eine Mietzinsreduktion geltend machen kann, falls du als Vermieter die Situation mit der Baustelle nicht zu verantworten hast
Fr, 02/06/2017 - 13:58
Elisa Hofer
doch das geht eben..
Fr, 02/06/2017 - 13:58
Robert Schweng
Elisa Hofer kannst Du auch begründen warum?
Fr, 02/06/2017 - 13:58
Elisa Hofer
Robert Schweng es geht rechtlich gesehen um einen Mangel...
Fr, 02/06/2017 - 13:58
Elisa Hofer
es kommt auch auf die schwere des Mangels an
Fr, 02/06/2017 - 13:58
Manuel Schranz
hast du kein Problem damit, die Probleme die durch eine fremde Baustelle verursacht werden einfach dem Vermieter anzulasten? Ich will einen BGE dazu 😉
Fr, 02/06/2017 - 13:58
Elisa Hofer
ja ich finds doof denn es wird der falsche bestraft.. aber ein BGE musst du schon selber suchen.. ich weiss es macht kein Sinn aber so ist es.. wie gesagt kommt es auf die Schwere des Mangels an, etc.
Fr, 02/06/2017 - 13:58
Elisa Hofer
Manuel Schranz ah ja auf mietrecht.ch hat es BGE.. oder laerm.ch ..was ich zumindest auf die Schnelle gefunden habe..
Fr, 02/06/2017 - 13:58
Manuel Schranz
du hast Recht, Elisa Hofer. Zu meiner Überraschung machts keinen Unterschied ob der Vermieter oder ein Dritter den Mangel herbeigeführt hat in Bezug auf die Mietzinsreduktion. Anders siehts natürlich bei der Behebung aus.