Min Ma und ich sind ide Scheidig. Mir händ s gmeinsame Sorgerächt. Jetzt hät er s Gfühl er müss d chind nur all 2 Wuche mal nä.Lütet nöd a und tuet au suscht nöd dergliche under de wucheD Termin woner d Chind nöd chan ne hät er mir bis August 18 scho mitteilt. Demm säg ich nöd gmeinsam, i mine Auge bin ich alleinerzihend, will ich han null freiziet. chani da öis mache ? und wänn ja Was? wer froh um hilf. Merci villmal

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Kommentare

Moni Niemeyer

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Ich denke, da kannst du nicht viel machen... du kannst ihn ja nicht zwingen die Kinder mehr zu nehmen... und ja, als getrennter Elternteil ist man allein erziehend, wenn das Kind bei einem wohnt... schade für die Kinder, wenn der Vater nicht mehr mit ihnen machen möchte... es gibt so viele Väter die gerne mehr Zeit mit ihren Kindern verbringen möchten, wo die Frau das unterbindet...

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Martina Bucher

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Zwingen kannst du ihn leider nicht. Wenn er nicht will, hast du rechtlich keine Möglichkeit, dies durchzusetzen.

Übrigens geht es bei den Besuchstagen nicht darum, der Mutter Freizeit zu gewähren, sondern den Kontakt zwischen Vater und Kindern zu ermöglichen.

Ich kenne das auch...mein Ex nimmt unseren Sohn seit Jahren nur 1x monatlich von Sa-Nami bis So-Nami. Keine Ferien. Aber wie gesagt: rechtlich kann man das leider nicht durchquetschen.

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Bettina Delvai

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Er hat anspruch auf jedes zweites wochenende und 3 wochen ferien. Aber du hast den anspruch nicht.

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Nandi Grunder

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Mi sohn het si Vater vo 2 1/2 Jahr zletschtmau gse. Nei zwinge chasch d Väter ni isch aus freiwiuig

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Andrea Seelentanz

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? das tuet mir sehr leid für din chnopf ?

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Nandi Grunder

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Ach er seit säuber er heig ke Vater dafür e grospapi

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Nadia Jendoubi

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Och kenni guet mini grosse hend de Vater vor phhuu glob 6 johre s letschte mol gseh sit dem ab und zue mol per akype , tja ich wür sterbe ohni mini Kind cha das au nöd verstoh .

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Robert Schweng

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Sie könnten eine Buesuchsrechtsbeistandschaft nach Art.308 Abs. 2 ZGB einrichten lassen. Dieser wird die Besuchzeiten dann mit ihnen gemeinsam festlegen, wenn Sie sich nicht einig sind. Außerdem werden die Besuchstage, die von einem Elternteil nicht wahrgenommen werden sowie die Gründe notiert.

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Jampa Allenspach

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Hat meine Tochter auch...
... Wird anstrengend, wenn ein Elternteil nicht will/kooperiert.
... Kinderswohl existiert nur auf dem Papier...

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Jeanine Sager

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S chind hets recht de vater zgseh. Chöndsch dich ad kesb wende die chönd de KV ermahne. Ob das d situation entschärft bini mer aber nöd sicher. Gschtalt dini freiziit mitm chind. Ich bin sit 8 jahr alleierziehend und es klapped guet. Klar wet mer au mal ziit für sich allei den lueg obs familier e möglichkeit git.

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Andrea Seelentanz

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gaht ebe nöd... han leider niemer me!

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Baumann Florian

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Ich denke es ist besser wenn es den vater nicht sieht. Einen vater, der sein kind nicht sehen will ist ein erzeuger, kein vater! Und zwingen bringt nichts

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Jeanine Sager

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Ja das stimmt. Doof ist nur wenn er dann in ein paar jahren möchte du als frau 2te machst. Abgesehen dass das kind verletzt wird weil es seinen papa kennt und sieht, wie er sich nicht interessiert

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Andrea Seelentanz

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als frau machsch ja sowieso 2.

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Karin Tobler

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Dä Chindsvater hät s'Recht d'Chind jedes zweite Wuchäend z'gseh und 3 Woche Feriä mit ihnä z'verbringä. Das isch aber äs Recht und kei Pflicht. Do würd übrigens au än Bsuächsbistand nüt chönnä ändere dra wenn ers nöd nimmt. Tatsach isch dass du Alleinerziehend bisch. S'gmeinsame Sorgerecht heisst nu dass ihr Entscheidige wo d'Chind betreffend zämä treffäd. Wenn du willsch dass er d'Chind meh betreut denn müssted ihr alternierende Obhut ha aber das goht minäre Meinig noch nu wenn beidi das wönd und äs guäts Verhältnis händ well mä denn vieles zämä abspreche muäss

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Claudia Zwart-Hager

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Das gemeinsame sorgerecht hat nichts damit zu tun ob du alleinerziehend bist. In den meisten Fällen ist die obhut bei einem Elternteil. Ansonsten müsste genau festgelegt werden welcher Elternteil wann genau die Betreuung (gewähr)leistet. In diesem Fall fliessen aber auch nur reduziert oder gar keine Alimente, weil Kosten und Betreuung ja gleich aufgeteilt sind.

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Angie Garcia

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Willkomme bi eusem super rächtssystem #ironieoff

i weiss wie dich fühlsch nd rege mi au immer wieder über eusi gsetz uf. aber da chasch leider ächt nüd mache. ussert würdsch d chind i sini obhuet übergäh?! wobi die wenigste müettere (ich igschlosse) das würkli wend

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Daniele Procopio

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Ich kämpfe seid Jahren um die Kinder. Will sie mehr sehen. Geht auch nicht ?

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Anita Wehrli-Hinterberger

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das finde ich total traurig, dass das nicht geht Daniele Procopio! ich verstehe das nicht. aus welchem grund geht es denn nicht?

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Daniele Procopio

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Anita Wehrli-Hinterberger lange Geschichte. Letztendlich entscheidet die Kindesmutter mit Sorgerecht. Und wenn eine Mutter nicht will das der Vater die Kinder sieht bekommt sie es auch hin.

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Angie Garcia

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Stimmt so nicht Daniele Procopio ...muss schon nen heftigen Grund haben (heut zu tage) um das hin zu bekommen. Deine Kids sind schon etwas älter. Damals war es noch einfacher

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Claudia Zwart-Hager

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Mebsch, Mensch, Mensch ? wann begreifen geschiedene/getrennte Eltern endlich, dass bei solchen Streitereien nur einen Verlierer - nämlich die Kinder - gibt? Es sollte das Interesse von beiden sein, dass die Kinder beide Elternteile sooft wie möglich sehen oder sprechen können. Dabei spielt es keine Rolle ob alleiniges oder gemeinsames Sorgerecht besteht!!! Der getrennt lebende Elternteil sollte seine Kinder so oft er kann sehen können und der Obhutsberechtigte hat dem nicht im Weg zu stehen, sonder im Interesse der Kinder dies zu unterstützen und wenn nötig sogar zu fördern. Besuchsrechte sind nur da, um wenigstens das Minimum zu regeln, können aber auch nicht durchgesetzt werden, wenn der getrennt Lebende Elternteil diese nicht wahrnimmt ?

@getrenntlebende Eltern: wehrt euch, wenn euch der andere Elternteil im Weg steht. Kein Richter, keine Behörde wird euch im Weg stehen (wenn keine triftigen Gründe vorliegen) wenn ihr euch um eure Kinder kümmern wollt!

Hier ist, entgegen vieler Vorurteile die KESB ein guter Verbündeter ?

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Daniele Procopio

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Angie Garcia Glaub mir, wenn de Kinder merken und spüren, dass es die Mutter stört den Kontakt mit mir, dann in einem Gewissen alter stehen sie zu dem anderen Elternteil. Auch parentifizierung genannt. Ist kompliziert

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Daniele Procopio

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Claudia Zwart-Hager Die kannst du in der Tonne rauchen, wenig gute Erlebt, die Kinder haben eine Beiständin, 23 Jahre jung, keine Kinder neu im Job, Glückwunsch sag ich da. Die eine Tochter sagte ich will Momentan nicht zum Vater (die Mutter war bei der Aussage dabei). Dann hiess es vom KESB, ok, dann schauen wir mal das es 5 Monate kein Kontakt zwischen Kind und Vater gibt. Denke, dass es mit einem 12 Jährigem Kind andere Möglichkeiten gibt. Die 9 Jährige sagt " Wenn die grosse nicht geht will ich auch nicht, ist sonst langweilig",

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Claudia Zwart-Hager

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Das tut mir sehr leid für dich Daniele. Ich habe in meinem Fall eine erfahrene Mitarbeiterin erwischt die sehr an einer Zusammenarbeit und Unterstützung von mir und meinem Ex-Mann interessiert war/ist. Geht bei mir allerdings nicht um Unstimmigkeiten mit dem Kindsvater, sondern Unterstützung meiner jüngeren Tochter ?

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Katinka Schindelmeiser-Neuburger

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Andrea, du hast mein absolutes Verständnis und Mitgefühl. Und ja, auch Mutter ist mal froh, durchschnaufen zu können, wenn das Kind mal nicht da ist. Ich habe das auch mit meinem Ex Mann durch und letztes Jahr, hat er unsere Tochter genau 4 Tage sehen wollen. Ich habe ihn anfänglich auch mal "zwingen" wollen und das Kind vor seiner Haustür abgeladen (natürlich habe ich beim Nachbarn hinter der Hecke gestanden und hätte sie nach 10 min wieder eingesammelt, wenn er wirklich nicht aufgetaucht wäre). Ende vom Lied: Er hat das Departement für Jugend informiert und ich musste mich beschimpfen lassen, denn das Besuchsrecht für den Vater muss zugelassen und gefördert werden, aber der Vater hat keine Verpflichtung dieses auch wahr zu nehmen....!

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Angie Garcia

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Ich finde es in so einem fall einfach ne frechheit, dass einem dann trotzdem das gemeinsame und nicht das alleinige sorgerecht zugeteilt wird. Denn wirklich beteiligen will sich so ein vater ja nicht wirklich am leben des kindes... rein reden darf er dann aber trotzdem und für jeden "seich" muss man dann seine unterschrift ebenfalls haben.

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Katinka Schindelmeiser-Neuburger

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Angie Garcia genau...!

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Myriam Schläpfer

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Me ghört leider viel vo so manne... aber was wär den exgüsi wenner nüm wür lebe ? Du müsstisch au ohni ihn klar cho..dini chind wärdeds dir ide zuekunft zrugg geh und das sicher schätze.. und wenn s verhältniss den nöd so guet hetter sini Strof defür.. du chaschen ja au nöd zwinge...i finds u trurig ? s alleinige sorgerecht würi beatrage ganz klar wennd sho alles selber machsh den muener au keis sorgetecht wele.

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Andrea Seelentanz

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so gsehn ich das ebe au

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Beat Weissen

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Wieso trümmligs rächtssystem? Hat doch nichts mit dem Rechtssystem zu tun, wenn ein Elternteil sein Kind nicht sehen will.

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Andrea Seelentanz

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er will sie schon sehen, aber nur alle 2 wochen. und ich finde für dass braucht es kein gemeinsames Sorgerecht, wenn die Kinder sonst nur bei mir sind.

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Lyn Ledermann Forster

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Er kann die Kinder ja nur am Wochenende sehen, nimm ich jetzt mal an, weil er arbeitet. Aber ich denke, auch er möchte mal ein freies Wochenende haben, genau wie du. Da ist die 14 Tage Regelung doch nichts anderes als fair.

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Robert Schweng

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Andrea Seelentanz alle 2 Wochen ist eigentlich auch das, was ein getrennt lebender Vater vom Familiengericht meist als Besuchsrecht zugesprochen bekommt.
Man geht davon aus, dass er einen 100% Job ausfüllen muss um die Alimente bezahlen zu können.
Das gemeinsame Sorgerecht kann nur bei einer Gefährdung des Kindeswohls aberkannt werden!

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Susanne Duerst

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Liäbs Andrea, ich bi sit guät 10 Jahr äläierziähend, mis mäitli isch nur bi mir. Dr papi chunnt,wänns höch chunnt 2,3 mal im Jahr verbii ufnä churzä bsuäch. Wirsch gseh,mit dr ziit ergit sich das mit dr friiziit ....und ich chu ganz ehrli vu mir sägä...ich wett de friiä Weekend gar nüd ? wänn mini Tochter mal äs Weekend bidr Schwöschter isch,wili muäs schaffä,dä fähltsi mir ä jedem eggä ? aber falls hilf bruchsch,meldsch di bi mir ???

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Tanja Randegger-Hodel

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Wenn ech so sache lese de chönnt ech ächd ch....! Gmeinsams sorgerächt heisst ned freiziit för d muetter sondern gmeinsam entscheidige träffe im wohl vom chind. Wenn du metem partner zäme besch hesch dini chend au 7däg ide woche. Ond normal esch es bsuechsrächt jedes 2. Weekend (alli däg wo e maa d chend meh nehmt senf freiwillig). Wennmr chend zügt de weissme dasme die eigete vedürfnis hende ab muess stelle u freiziit zumne fremdwort werd.

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Susanne Duerst

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Ähm Tanja Randegger -Hodel - hesch alles duräglesä??

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Andrea Seelentanz

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also vo mir us chamer de post lösche ? merci villmal ?

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Robert Schweng

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Andrea Seelentanz wir löschen hier eigentlich nur ungerne, weil es anderen Mitgliedern welche evtl. eine ähnliche Frage haben nicht hilft und Mitglieder die antworten damit vergebens ihre Zeit investieren 😉

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Andrea Seelentanz

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oke 😊

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Katharina Herzig

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Es geht um die KINDER, Elternbedürfnisse bitte hinten anstellen. Ihr habt sie gezeugt, auch der VATER. Manchmal nützt eine Mediation mehr als ein Gerichrsurteil. Dabei muss es gelingen, dem Vater das Interesse an seinen Nachkommen zu wecken.

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Fabian A. Gaglione

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Vielleicht sollten die Konsequenzen einer Scheidung VORHER durchdacht werden... anstatt sich nacher über mangelnde Kooperation zu beschweren... wie Naiv manche doch sind..
Wenn man in der Vorstellung lebt, ein einfacheres Leben als Allein- erziehende-r zu haben, frage ich mich ehrlich was da oben im Kopf falsch läuft!

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Katinka Schindelmeiser-Neuburger

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Vielleicht lebt man als Alleinerziehende immer noch besser, als sich von einem „Arschl....“ alles gefallen lassen zu wollen. Herzlich Willkommen in einer emanzipierten Gegenwart. Als wenn man sich aus Spass für sowas entscheidet...?

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Fabian A. Gaglione

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Katinka Schindelmeiser-Neuburger

Zum streiten brauchts meistens 2 Beteiligte...
Deine Wortwahl sagt schon einiges aus ...
Da sieht man wohin die Emanzipation hingeführt hat...
Stichwort: Gleichberechtigung und Respekt!

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Katinka Schindelmeiser-Neuburger

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Fabian A. Gaglione Sie massen sich an, über eine Situation zu urteilen, die sie überhaupt nicht kennen. Ich kenne genügend Ehen, wo sich die Partner über die Jahre stark verändert haben, vielleicht gelogen, betrogen haben oder sogar gewaltig wurden. Sollte man eine Ehe unter diesen Voraussetzungen weiterführen? Sicher nicht zwingend. Wie würden sie so jemand bezeichnen?

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Fabian A. Gaglione

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Etwas mehr Selbstreflexion schadet nicht... was nützt es den ehemaligen Partner so zu titulieren? WAS genau masse ich mir an in Bezug auf welche Situation??? Kennen Sie meine Erfahrungen und Hintergründe????

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