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Mietzins
Ich bin im Juni 16 in eine Mietwohnung gezogen. Der Parkplatz Preis beträgt 50.-. Da an der Wohnung aber alles noch umgebaut wurde, hatte ich nicht immer einen freien Parkplatz und habe dann die 50.- nicht mehr gezahlt (Mietzins wurde normal überwiesen).
Nach nun 10 Monaten hat der Vermieter das erst bemerkt. Jetzt hat er mir per Einschreiben mitgeteilt ich müsse den Betrag für den Parkplatz nachzahlen.
Ich sehe mich nicht dazu verpflichtet, einen PP zu bezahlen der meist von Bauarbeitern besetzt ist. Die Strasse ist so aufgewühlt dass ich mein Auto seit zwei Monaten nicht mehr fahren kann. Es hat auch keinen Namen oder Kennzeichenschild.
Muss ich den Betrag nach 10 Monaten noch überweisen? Hätte er mich nicht von anfang an darauf hinweisen sollen? Das heisst ja et hat es aktzeptiert? Bitte um Hilfe und vielen Dank
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Mietzins
Ich bin im Juni 16 in eine Mietwohnung gezogen. Der Parkplatz Preis beträgt 50.-. Da an der Wohnung aber alles noch umgebaut wurde, hatte ich nicht immer einen freien Parkplatz und habe dann die 50.- nicht mehr gezahlt (Mietzins wurde normal überwiesen).
Nach nun 10 Monaten hat der Vermieter das erst bemerkt. Jetzt hat er mir per Einschreiben mitgeteilt ich müsse den Betrag für den Parkplatz nachzahlen.
Ich sehe mich nicht dazu verpflichtet, einen PP zu bezahlen der meist von Bauarbeitern besetzt ist. Die Strasse ist so aufgewühlt dass ich mein Auto seit zwei Monaten nicht mehr fahren kann. Es hat auch keinen Namen oder Kennzeichenschild.
Muss ich den Betrag nach 10 Monaten noch überweisen? Hätte er mich nicht von anfang an darauf hinweisen sollen? Das heisst ja et hat es aktzeptiert? Bitte um Hilfe und vielen Dank
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Kommentare
Fr, 02/06/2017 - 12:49
Birgit Rechsteiner
Ja, du musst bezahlen.
Es wäre an dir gewesen den "Falschparkierer" darauf aufmerksam zu machen.
Zusätzlich ist es falsch, etwas einfach nicht mehr zu zahlen - es gäbe andere Wege - statt einfach Zahlungen einzustellen.
Der Parkplatz ist ja vorhanden, oder? Oder steht da ein Schild - Adriana darf nicht parken - nur der Handwerker?
Und was meinst du mit - die Strasse ist so aufgewühlt?
Von wem? Und was hat die Strasse mit deinem Parkplatz zu tun?
Fr, 02/06/2017 - 12:49
Adriana Rodrigues Muniz
Ich habe Ihn über 10 Mal hingewiesen! Whatsapp, Mail, Telefon, Persönlich!!!! Es hat sich nichts geändert!
Fr, 02/06/2017 - 12:49
Birgit Rechsteiner
Adriana Rodrigues Muniz
erst mal vollständige Details liefern, bevor man jemanden anmacht...
Also - nochmals - weshalb ist dein Parkplatz unnutzbar?
Weil Handwerker da parken??
Fr, 02/06/2017 - 12:49
Susan Stadelmann
Per einschreiben..... da hättest du was in der han das du ihn darauf hingewiesen hast, alles ander kan er sagen hat er nicht bekommen!
Fr, 02/06/2017 - 12:49
Adriana Rodrigues Muniz
Birgit Rechsteiner Genau, die Bauarbeiter vom Vermieter stellen Ihre Fahrzeuge auf unsere Parkplätze und auf die Parkplatzeinfahrt, das heisst wir können nicht einmal auf die Parkplätze fahren.
Mein Selbergemachtes Schild hat er entfernt.
Ich finde es au komisch dass er erst nach 10 Monaten kommt, hätte er da nicht nur in einem gewissen Zeitraum die Möglichkeit sich zu melden?
Fr, 02/06/2017 - 12:49
Susan Stadelmann
Dan hätte mann per einschreiben eine frist setzten können, bis dahin muss der pp frei sein, ohne wen und aber nach dieser frist via mieterschutzverband eine reduktion einfordern....im internet findet man sooo vieles heraus, von anfang an und nicht erst nach 10 monaten....?
Fr, 02/06/2017 - 12:49
Adriana Rodrigues Muniz
Ja ich dachte wenn er sich nicht meldet dass zu wenig überwiesen wurde dass Ihm dies klar ist. Ich habe dem Vermieter nur gesagt wenn es nicht bessert bezahle ich den Parkplatz nicht mehr. Habe diesen aber nicht gekündigt....
Fr, 02/06/2017 - 12:49
Susan Stadelmann
Denken kann jeder.... hast recht jetzt hat er sich ja gemeldet und das geld eingefordert ... so sieht es leider schlecht aus wen man denkt er meldet dich dan schon, sein vergalten ist richtig
Fr, 02/06/2017 - 12:49
Kimo Wüthrich
Den Parkplatz musst Du genauso kündigen wie einen Mietvertrag!
Aber:
Gemäss Art. 266e OR können Autoeinstellplätze mit einer Frist von zwei Wochen auf Ende einer einmonatigen Mietdauer gekündigt werden.
Fr, 02/06/2017 - 12:49
Kimo Wüthrich
Wurde denn der Parkplatz zusammen mit der Wohnung vermietet? Denn dann könnte er auch nur zusammen mit der Wohnung gekündigt werden !
Fr, 02/06/2017 - 12:49
Adriana Rodrigues Muniz
Ja ich habe ihn zusammen mit der Wohnung gemietet.
Die ersten 4 Monate mussten wir bei einem Bauern parkieren, weil die Strasse zum Parkplatz noch nicht fertig war. Danach waren die Parkplätze immer besetzt oder man konnte nicht zum Parkplatz fahren da diese von den Bauarbeitern versperrt waren. Deshalb habe ich nicht eingesehen wieso ich die 50.- bezahlen soll.
Fr, 02/06/2017 - 12:49
Daniel M. Vischer
Was kann der Vermieter dafür, dass die Strasse noch nicht fertig war? Du hast ihn gemietet und hast auch zu bezahlen. Er könnte dir auf jeden Fall den Parkplatz fristlos Kündigen, wenn nicht ev. Mit der Wohnung (Laie). Du hättest es auf ein Sperrkonto bezahlen können.
Fr, 02/06/2017 - 12:49
Adriana Rodrigues Muniz
Ja er sagte es sei im August alles fertig, war es aber nicht. Der Vermieter hat den Bauarbeitern gesagt, dass sie für die Arbeiten den Parkplatz verwenden dürfen.
Fr, 02/06/2017 - 12:49
Natalie Bollhalder-Stricker
Adriana Rodrigues Muniz ruf ihn doch an und rede mit ihm ob ihr euch irgendwie einigen könnt besser noch wäre wenn du persöhnlich mit im redest.
Er wird ja wenns so ist einsehen dass das du den kaum nutzen konntest und vieleicht findet ihr eine lösung. Reden hilft manchmal unötigen ärger umgehen zu können. Hast ja fakten
Fr, 02/06/2017 - 12:49
Kimo Wüthrich
Adriana Rodrigues Muniz das ist aber ganz schlecht. Da beides als Einheit gilt, riskierst Du damit auch die Kündigung der Wohnung durch den Vermieter.
Fr, 02/06/2017 - 12:49
Adriana Rodrigues Muniz
Ja das hab ich jetzt wohl auch gemerkt. Habe die Wohnung bereits gekündigt. Umso besser wenn ich die drei Monate nicht warten muss.
Fr, 02/06/2017 - 12:49
Birgit Rechsteiner
nö, eine ausser ordentliche Kündigung wirst du nicht kriegen.
Und der Vermieter wird die schuldig gebliebene Miete des PP von der Mietkaution abziehen - da hat er das Recht dazu!
Fr, 02/06/2017 - 12:49
Markus Meyer
Einfach nicht bezahlen und sich dann wundern das doch noch eine Rechnung dafür kommt, ist naiv und blauäugig !!
Das richtige Vorgehen bei Mängeln am Mietobjekt ist:
Vorgängig mal ein Gespräch mit Vermieter und dabei eine Lösung suchen.
https://www.mieterverband.ch/mv/mietrecht-beratung/ratgeber-mietrecht/to...