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*Mietreduktion bei Mängel?!*
Hallo
Ich bräuchte nochmals Hilfe. Wir hatten vor genau einer Woche eine katastrophale Wohnungsabnahme sprich: Reinigungsteam, Maler und Sanitär mussten nochmals rein, Zügelfirma musste gestoppt werden und konnte erst am Samstag rein. Die Wohnung war nicht gereinigt, überall hatte es Schimmel (an den Fenstern) und die Wände waren in einem erbärmlichen Zustand, sodass die Verwaltung noch am gleichen Tag (Freitag) einen Maler aufgeboten hat, der dann Freitag und Montag zum Streichen kam. Wir hatten Freitag und Samstag ein Reinigungsteam in der Wohnung. Am Montag kam noch ein Sanitär sowie Leute einer Trocknungsfirma um sich den Schaden anzusehen.
Mängel: Wir konnten das Lavobo im WC sowie auch das in der Küche einige Tage nicht gebrauchen, da das Wasser nicht mehr ablief bzw. das Abflussrohr undicht war. Dutzende Mängel im ganzen Haus (natürlich alles schön protokolliert) und jetzt müssen sie in der Küche noch eine Trocknungsanlage reinstellen, weil der Vormieter anscheinend über Monate einen tropfenden Hahn in der Küche hatte (das Holz des Schrankes war morsch und es stinkt fürchterlich). Das bedeutet laut Trocknungsfirma mehrere Löcher in der Küche, Schläuche im Boden, sowie durch das Fenster durch und das für ca. 3 Wochen.
Nun meine Frage, die Wohnung ist sehr teuer und ich habe die Verwaltung vor der Übergabe mehrmals darauf hingewiesen, dass sie in keinem übernahmefähigen Zustand sei. Die Verwaltung meinte darauf sie werden das an der Übernahme ansehen und dann die nötigen Schritte in die Wege leiten (es gab keine Vorabnahme). Das haben sie auch getan, jedoch entspricht die Wohnung jetzt durch die bevorstehenden Trocknungsarbeiten sowie auch in den ersten paar Tagen kurz nach der Übernahme in keiner Hinsicht seinem eigentlichen Wert.
Kann ich von der Verwaltung eine Mietreduktion verlangen? Auf der Seite des Mieterschutzes habe ich eine Liste mit möglichen Reduktionen gefunden, jedoch ist unser genauer Fall nicht zu finden. Gerne kann ich auch die Mängelliste zusenden (hat ca. 6 Seiten).
Vielen Dank!
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*Mietreduktion bei Mängel?!*
Hallo
Ich bräuchte nochmals Hilfe. Wir hatten vor genau einer Woche eine katastrophale Wohnungsabnahme sprich: Reinigungsteam, Maler und Sanitär mussten nochmals rein, Zügelfirma musste gestoppt werden und konnte erst am Samstag rein. Die Wohnung war nicht gereinigt, überall hatte es Schimmel (an den Fenstern) und die Wände waren in einem erbärmlichen Zustand, sodass die Verwaltung noch am gleichen Tag (Freitag) einen Maler aufgeboten hat, der dann Freitag und Montag zum Streichen kam. Wir hatten Freitag und Samstag ein Reinigungsteam in der Wohnung. Am Montag kam noch ein Sanitär sowie Leute einer Trocknungsfirma um sich den Schaden anzusehen.
Mängel: Wir konnten das Lavobo im WC sowie auch das in der Küche einige Tage nicht gebrauchen, da das Wasser nicht mehr ablief bzw. das Abflussrohr undicht war. Dutzende Mängel im ganzen Haus (natürlich alles schön protokolliert) und jetzt müssen sie in der Küche noch eine Trocknungsanlage reinstellen, weil der Vormieter anscheinend über Monate einen tropfenden Hahn in der Küche hatte (das Holz des Schrankes war morsch und es stinkt fürchterlich). Das bedeutet laut Trocknungsfirma mehrere Löcher in der Küche, Schläuche im Boden, sowie durch das Fenster durch und das für ca. 3 Wochen.
Nun meine Frage, die Wohnung ist sehr teuer und ich habe die Verwaltung vor der Übergabe mehrmals darauf hingewiesen, dass sie in keinem übernahmefähigen Zustand sei. Die Verwaltung meinte darauf sie werden das an der Übernahme ansehen und dann die nötigen Schritte in die Wege leiten (es gab keine Vorabnahme). Das haben sie auch getan, jedoch entspricht die Wohnung jetzt durch die bevorstehenden Trocknungsarbeiten sowie auch in den ersten paar Tagen kurz nach der Übernahme in keiner Hinsicht seinem eigentlichen Wert.
Kann ich von der Verwaltung eine Mietreduktion verlangen? Auf der Seite des Mieterschutzes habe ich eine Liste mit möglichen Reduktionen gefunden, jedoch ist unser genauer Fall nicht zu finden. Gerne kann ich auch die Mängelliste zusenden (hat ca. 6 Seiten).
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Kommentare
Fr, 08/12/2017 - 09:34
Marcel Marty
Dumme Frage: Was ist an einer Wohnung so geil, mit einer Mängelliste, die über 6 Seiten geht, die Schimmelbefall hat, und die auch noch teuer ist? Ich würde da NIEMALS einziehen...
Fr, 08/12/2017 - 09:43
Susan Keusch
Am besten nimmst du kontakt zum mieterverband auf! Die können dir genau sagen wieviel Prozent du reduzieren darfst
Fr, 08/12/2017 - 09:44
Ciara Gomez
Wenn die Mängel nicht auf dem Protokoll stehen, wurde die Wohnung auch so übernommen. Sie wurde ja anscheinend ach uso besichtigt.???
Fr, 08/12/2017 - 10:05
Daniel Ebnöther
Zitat Mieterverband: "Für Schäden, die nicht im Protokoll stehen, kann der Vermieter Sie auch später noch verantwortlich machen. Teilen Sie dem Vermieter unbedingt auch nachträglich entdeckte Mängel (Kratzer, Hicke, etc.) sofort per eingeschriebenem Brief mit."
Fr, 08/12/2017 - 10:07
Birgit Rechsteiner
Ruf doch die Verwaltung an, erklär alles und sag, dass das unhaltbare Zustände sind, die du so nicht akzeptieren kannst. Frag, was sie dir anbieten. Z.B. Ùbernahme der Zügelkosten.
Zu gute Halten muss man der Verwaltung, dass sie absolut schnell reagiert hat
Fr, 08/12/2017 - 10:15
Monique Schmidli-Rieder
Also das würde ich vom Profi ausrechnen lassen. Bitte beachte das du in den 3 Wochen in der die trocknung stattfindet keine Fenster geöffnet werden können, dass die trocknungsmaschine sehr viel Strom frisst und in deiner Wohnung sofern die Küche offen ist, untragbares Klima herrschen wird. Das wird ein gravierender Einschnitt in die wohnqualität sein. Ganz geschweige vom Lärm und Schmutz/ Staub. Ich denke da kann einiges herausgeholt werden
Fr, 08/12/2017 - 10:29
Robert Schweng
Luana Trutmann Guten Tag.
Ihr neuer Vermieter ist ja eigentlich top kullant.
Er scheint Ihre 6 Seitige Mängelliste ja zu akzeptieren und die Schäden umgehend zu beseitigen zu wollen.
An Ihrer Stelle würde ich mich bei Ihm bedanken, denn meist läuft das nicht so problemlos.😉
Wegen dem Schimmel empfehle ich mal in der AWRI Datenbank ca. 30 Beiträge über Wohnung + Schimmel nachzulesen. Viel Glück 😊
https://awri.ch/search/node/wohnung%20schimmel
Fr, 08/12/2017 - 10:38
Monique Schmidli-Rieder
Robert das hat wenig mit Kulanz zu tun. Sondern die Pflicht des Vermieters. Der neue Mieter kann nichts dafür das der Vormieter seine Wohnung so unsachgemäße genutzt bzw sogar arg beschädigt hat. Der Schaden war bei Einzug vorhanden. Der Vermieter hat die Wohnung in vollumfänglich nutzbaren Zustand vermietet und erhält dafür auch die volle Miete. Defacto ist die Wohnung aber nicht in vollumfänglich nutzbaren Zustand. Selbst wenn man vom Lärm und Schmutz absehen würde, stehen immer noch 3 Wochen nichtbenutzbarkeit der Küche im Raum. Und dafür ist durchaus eine mietminderung angebracht.
Persönlich würde ich aber warten bis alles durch ist und dann eine Entschädigung fordern. Denn dann weisst du genau wie groß die Einschränkungen wirklich waren.
Fr, 08/12/2017 - 10:57
Rahel Citossi Müller
Hatte mal das gleiche problem...du hättest das schriftlich eingeschrieben reklamieren sollen bei der verwaltung mit fristsetzung...anscheinend gabs ja eine abnahme/ übergabe der wohnung?
Fr, 08/12/2017 - 11:30
Thomas Berger
I würe grad anderi wohnig suche. Wenn Pech häsch got da immer so wiiter und gmacht isch nüt. Wötsch dir da würkli atue? ?
Sa, 09/12/2017 - 13:24
Christian Twer
bei 3 Wochen Baustelle in der Wohnung ist eine Mietminderung gerechtfertigt. Allerdings würde ich versuchen, das in einem Gespräch mit der Verwaltung einvernehmlich zu klären. Alle Mängel die der Veraltung bisher noch nicht bekannt gegeben wurden, müssen unbedingt sofort per Einschreiben gemeldet werden.
So, 10/12/2017 - 02:35
Katharina Herzig
Wann wurde die Wohnung besichtigt, bevor man den Mietvertrag unterzeichnet hat? In der Regel sind das etwa drei Monate. In dieser Zeit wird Holz kaum so morsch, wie oben beschrieben. Hätte man bei der Besichtigung nicht schon merken müssen, dass die Wohnung renovationsbedürftig ist?