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MIETRECHT
Wir hatten weit über 3 Wochen einen Alarm, Tag und Nacht. Es wurde von allen 3 Mietparteien dem Vermieter gemeldet, dieser unternahm nichts bis es dann zum Schluss auch kein Wasser mehr gab. Dann holte er den Fachmann, Wasser ging wieder und der Alarm hörte auf. Wir schreiben nun einen Brief an den Vermieter den alle Mieter unterzeichnen. Was für Rechte betreffend eventueller Mietreduktion haben wir? Danke für die Hilfe
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MIETRECHT
Wir hatten weit über 3 Wochen einen Alarm, Tag und Nacht. Es wurde von allen 3 Mietparteien dem Vermieter gemeldet, dieser unternahm nichts bis es dann zum Schluss auch kein Wasser mehr gab. Dann holte er den Fachmann, Wasser ging wieder und der Alarm hörte auf. Wir schreiben nun einen Brief an den Vermieter den alle Mieter unterzeichnen. Was für Rechte betreffend eventueller Mietreduktion haben wir? Danke für die Hilfe
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Kommentare
Di, 15/08/2017 - 15:48
Mark Tanner
ich denke keine mehr da das problem gelöst wurde
Di, 15/08/2017 - 15:48
Markus Meyer
Wenn ihr gleich zu Beginn beweisbar reklamiert hättet, könntet ihr rückwirkend wahrscheinlich was machen.
Aber im Nachhinein geht gar nichts. Ausser der Vermieter macht was aus reinem Goodwill......
Rechtlich habt ihr so keinerlei Ansprüche
Di, 15/08/2017 - 15:48
Carmen Bunge-Schneider
Gelten Tonaufnahmen des Alarms als beweisbar reklamiert? Schriftlich wurde von allen Parteien per SMS reklamiert.
Di, 15/08/2017 - 15:48
Markus Meyer
Lest euch hier mal ein:
https://www.mieterverband.ch/mv/mietrecht-beratung/ratgeber-mietrecht/to...
Steht meines Wissens auch drin, wie allenfalls geklagt werden kann.
Di, 15/08/2017 - 15:48
Melii Schaurhofer
Naja dir frage ist auch ob sich der aufwand lohnt.. ich denke nicht, dass da sehr viel rausgesprungen wäre an erspahrniss?
Di, 15/08/2017 - 15:48
Robert Schweng
Da gebe ich Ihnen absolut Recht. Erfahrungsgemäss sind die Redukionen sehr gering.
Di, 15/08/2017 - 15:48
Marion Wettstein-Weber
Wenns ehm gmeldet hesch hettsch em müesse no e schrift setzte vo 14täg het ers bis den nid behobe nachem schriftliche Brief chasch metem Mietverband Kontakt ufnäh u je nach dem gits e Mietreduktion.
Aber zerst muess er die Frist becho ha igschrebe
Di, 15/08/2017 - 15:48
Marco Peter
http://www.schweizerischer-mieterschutz.ch/xml_1/Internet/de/application...
Di, 15/08/2017 - 15:48
Marco Peter
https://www.mietzinsreduktion.ch/