Mietrecht:
Mir hei es Mieterpäärli wo er sich trennt het im Februar und ou uszoge isch. Si müesste d Wohnig per ändi oktober künde. Er wott künde aber si nid. Was cha er mache, das er us em Mietverhältnis chunt wenn si d Kündigung nid mit ungerschriebt? Danke für d Infos!

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Kommentare

Robert Schweng

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Tanja Schürch-Brencklé ist das Pärchen ein anerkanntes Konkubinat?

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Tanja Schürch-Brencklé

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Ja anerkanntes Pärchen...

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Robert Schweng

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Am besten wäre es, er könnte einen Nachmieter stellen.
Er soll Ihr das Konkubinat schriftlich kündigen, dann hat Sie nach 6 Monaten keinen Anspruch mehr.
Evtl. auch gleich zur Schlichtungsstelle um dort mal nachzufragen, die kennen sich mir solchen Trennungssituationen aus.
Quelle:
https://www.beobachter.ch/trennung-scheidung/trennung-was-passiert-mit-d...

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D'Armiento Michelle

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Robert Schweng so lange sie die kùndigung nicht mit uterschreibt, sofern beide den mietvertrag unterschrieben haben,
Nüzt auch die suche nach dem nachmieter nicht...
Zuerst mus ne lösing her damit die verwaltung seine kündigu g akzeptiert.
Ergo würde ich das gespràch suche das die verwaltung ihr einen neuen vertrag austellt das sie alleine unterschreibt ergo allein haftbar ist etc..

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Robert Schweng

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D'Armiento Michelle Klar kann er einen solventen Nachmieter stellen, den muss der Vermieter dann auch nehmen!
Zitat:"Kann das Mietverhältnis länger nicht aufgelöst werden, hilft nur die Suche nach einem Nachmieter. Zieht zum Beispiel der Mann aus, haftet er dem Vermieter gegenüber bis zur offiziellen Auflösung des Mietverhältnisses. Seiner ehemaligen Konkubinatspartnerin gegenüber haftet er jedoch nur so lange, bis er für sich oder die ganze Wohnung einen zumutbaren Ersatzmieter gefunden hat."
Quelle:
Der Link darüber

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Marcel Marty

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Ganz klarer Fall für die Schlichtungsstelle... ?

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