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Mietrecht.
Heute sollte eine Schlüsselabgabe erfolgen. Möbliertes Zimmer in einer Pension. Im Mietvertrag steht keine Kündigungsfrist und mündlich abgemacht war, dass ich jederzeit ausziehen kann z.B. wenn ich die Probezeit nicht bestehen sollte oder meine Frau mit gemeinsamen Sohn nachkommt und wir schneller als anzunehmen sei, eine Wohnung finden. Letzteres ist der Fall und ich habe der Pensionsleitung am 16.11 mitgeteilt das ich am 30.11 ausziehen werde. In meinen Augen eine angemessene Frist.
Heute um 10 Uhr schaute die Vermieterin sich das Zimmer an und nahm die ab. Gereinigt habe ich ordentlich aber nicht gründlich da im Mietpreis eine Endreinigung mit einkalkuliert wurde.
Nun möchte man mir die Kaution nicht auszahlen da ich angeblich zu kurzfristig gekündigt hätte. Nach langer Diskussion geht es nun auch um die Endreinigung die ich bezahlen soll und einen Stellplatz der aber auch (so steht es im Mietvertrag!) im Mietpreis enthalten ist. Welche Rechte habe ich - oder bin ich doch im Unrecht?
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Mietrecht.
Heute sollte eine Schlüsselabgabe erfolgen. Möbliertes Zimmer in einer Pension. Im Mietvertrag steht keine Kündigungsfrist und mündlich abgemacht war, dass ich jederzeit ausziehen kann z.B. wenn ich die Probezeit nicht bestehen sollte oder meine Frau mit gemeinsamen Sohn nachkommt und wir schneller als anzunehmen sei, eine Wohnung finden. Letzteres ist der Fall und ich habe der Pensionsleitung am 16.11 mitgeteilt das ich am 30.11 ausziehen werde. In meinen Augen eine angemessene Frist.
Heute um 10 Uhr schaute die Vermieterin sich das Zimmer an und nahm die ab. Gereinigt habe ich ordentlich aber nicht gründlich da im Mietpreis eine Endreinigung mit einkalkuliert wurde.
Nun möchte man mir die Kaution nicht auszahlen da ich angeblich zu kurzfristig gekündigt hätte. Nach langer Diskussion geht es nun auch um die Endreinigung die ich bezahlen soll und einen Stellplatz der aber auch (so steht es im Mietvertrag!) im Mietpreis enthalten ist. Welche Rechte habe ich - oder bin ich doch im Unrecht?
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Kommentare
Fr, 02/06/2017 - 13:43
Tobias Protzel
Keine Kündigungsfrist angegeben. Und Endreinigung ist deutlich im Mietpreis mit einkalkuliert.
Fr, 02/06/2017 - 13:43
Tobias Protzel
Es handelt sich um ein möbliertes Zimmer. Demnach 2 Wochen lt. Gesetz.
Fr, 02/06/2017 - 13:44
Tobias Protzel
Die stillschweigende Frist ist in diesem Fall nach Obligatorenrecht 2 Wochen. Zumindest nach meiner Sicht
Fr, 02/06/2017 - 13:44
Fräu Lein Stk
Möblierte Zimmer 2 Wochen. Ein Mietvertrag kann auch mündlich abgeschlossen werden und wenn im Vertrag Kündigungsfristen nicht festgehalten werden, geht es nach OR.
Bezgl. der Endreinigung kann ich nicht weiterhelfen, es gilt einfach das, was im Mietvertrag steht. Und wenn ich den so lese dann hat die Alte Pech gehabt ? aber Angaben ohne Gewähr.
Fr, 02/06/2017 - 13:44
Bubu Sandra
nach OR kann auch mündlich gekündigt werden aber aus beweisgründen besser schriftlich als kündigungszeitpunkt gilt nicht der poststempel sondern der erhalt. angaben mit gewähr somit frist von 2 wochen also hätte für kündigung au den 30 igsten diese per post am 10 abgesendet werden
und persönlich gegen unterschrift am 16 ten ( was auch knapp ist aber or konform)
Fr, 02/06/2017 - 13:44
Christian Twer
Tobias Protzel - ich teile deine einschätzung - würde das alles so dem vermieter auch nochmals schreiben und kaution unter fristsetzung zurückfordern mit dem hinweis, dass nach fristablauf schiedsgerichtsverfahren eingleitet wird. letzteres würde ich nach fristablauf umgehend veranlassen.