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Meine Vermieterin ist Eigentümerin der Wohnung. Jetzt will die Verwaltung nächstes Jahr einiges am Haus renovieren. Darf sie vorher (ab Januar 2016) die Miete einfach um 300,- chf erhöhen???
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Meine Vermieterin ist Eigentümerin der Wohnung. Jetzt will die Verwaltung nächstes Jahr einiges am Haus renovieren. Darf sie vorher (ab Januar 2016) die Miete einfach um 300,- chf erhöhen???
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Kommentare
Fr, 02/06/2017 - 16:59
Carolin Metzler
Wenn sie die formvorschriften für die erhöhung einhält ja (or 269d) - die renovation wird sie als wertvermehrende invwstition geltend machen... Allerdings darf sie die erhöhung dann erst anzeigen, wenn die arbeiten vollendet sind
Fr, 02/06/2017 - 16:59
Jea Ni
Danke für die antwort. Nein, die renovierung steht erst später an. Ich habe die wohnung zum 31. Januar 2016 gekündigt, da ich auf ende dezember 2015 nicht darf. Ich zügele allerdings in der ersten januarwoche und zahle schon noch die miete für den ganzen monat. Allerdings weiss ich nun nicht, ob ich 300,- chf mehr zahlen muss?! Hab auch nichts schriftlich von ihr.
Fr, 02/06/2017 - 16:59
Tanja Kaupp
Versteh ich das richtig? Du ziehst vor den anstehenden Arbeiten aus? Dann darf sie das nicht......
Fr, 02/06/2017 - 16:59
Jea Ni
Ja genau! Danke
Fr, 02/06/2017 - 16:59
Vera Kolb
Nach 269d OR müsste die Vermieterin dir die mietzinserhöhung schriftlich in einem Formular mitteilen & begründen. Eine Erhohung ist nach Abs. 1 ausserdem nur auf den nächsten Kündigungstermin möglich, bei dir wäre dies der 31.1.16 oder? Fazit: Nein du musst nicht mehr zahlen, frühestens ab Februar wäre dies möglich & dann bist du ja bereits nicht mehr in der Wohnung.
Fr, 02/06/2017 - 16:59
Vera Kolb
Bitte?... ausserdem hat sie dir ja nichts schriftlich mitgeteilt & damit die Formvorschrift missachtet, nur schon deshalb ist die Mietzinserhöhung nicht gültig...