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Meine Mutter muss ins Altersheim. Nun hat sie eine Eigentumswohnung. Ist es sinnvoll, diese Wohnung zu verkaufen? Oder ist es besser nur zu vermieten? Damit das Vermögen gebunden ist? Kommt dazu, dass sie noch verheiratet ist, aber bereits seit einigen Jahren getrennt (richterlich). Die Wohnung aber gehört ihr. Evt. könnte sie mein Vater übernehmen, da sie noch verheiratet sind und dann vermieten? Die Scheidung steht auch nächstens an, aber was ist in dieser Situation am sinnvollsten?
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Meine Mutter muss ins Altersheim. Nun hat sie eine Eigentumswohnung. Ist es sinnvoll, diese Wohnung zu verkaufen? Oder ist es besser nur zu vermieten? Damit das Vermögen gebunden ist? Kommt dazu, dass sie noch verheiratet ist, aber bereits seit einigen Jahren getrennt (richterlich). Die Wohnung aber gehört ihr. Evt. könnte sie mein Vater übernehmen, da sie noch verheiratet sind und dann vermieten? Die Scheidung steht auch nächstens an, aber was ist in dieser Situation am sinnvollsten?
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Kommentare
So, 24/09/2017 - 20:45
Susan Keusch
(Laie) also im härtesten Fall bekommen die Kinder die Wohnung wen sie sterben sollte! Und geschieden ist, sonst geht sie soviel ich weiß an den Ehemann! Wen genügend Kapital vorhanden ist für das Altersheim würde ich sie nur vermieten, schaut das sie ev euch (kinder) überschrieben wird via Notar!
So, 24/09/2017 - 21:29
Buli Saliji
Wie ist der zustand der Wohnung? Muss etwas investiert werden? Das sind fragen wo man sich stellen sollte bevor man es vermietet. Was kann man fur eine Miete verlangen? Was ist verkaufspreis? Das sind alles fragen wo am schluss einen entscheid herbeiführen.
So, 24/09/2017 - 22:39
Patric Jacob
Schenkung an dich
Mo, 25/09/2017 - 00:49
Simon Widmer
Wird annulliert.
Mo, 25/09/2017 - 06:44
Yvonne Estermann-Ambühl
Simon Widmer ja für ne schenkung ist es zu spät
Mo, 25/09/2017 - 06:46
Simon Widmer
Yvonne Estermann-Ambühl das wollte ich damit sagen. Bin nicht ganz sicher, aber ich meine die frist waere 5 jahre retour.
Mo, 25/09/2017 - 20:36
Andreas Georg
Einfache Frage - aber im Fachgebiet anständig komplex.
Das Vermögen in der Wohnung wird Deiner Mutter bei der Berechnung der Pflegetaxen und bei allfällig notwendigen Ergänzungsleistungen angerechnet. Ein Verkauf oder eine Schenkung, um solche Leistungen zu holen, ist nicht mehr möglich. IM Schenkungsfall müssten die Kinder einfach den Altersheimaufenthalt zahlen.
Im Todesfall der Mutter sind testamentarische Verträge massgebend. Ich gehe jetzt mal davon aus, dass kein Testament vorliegt. Ist Deine Mutter im Todesfall verheiratet oder getrennt, erfolgt die Erbteilung nach Errungenschaftsbeteiligung. Davon hat ihr jetziger Mann einen Anteil zu gute (3/5?). Der andere Anteil geht an die Kinder.
Ist sie geschieden, hat der Mann kein Anspruch auf ein Erbe und keinen Anspruch auf eine Hinterbliebenenrente mehr. Das ganze Erbe würde auf die Kinder übertragen.
Erbteilung heisst: Die Wohnung wird geschätzt. Ein Erbe kann sie aus der Erbmasse erwerben. Ev. muss er noch die Differenz an die Erben bezahlen.
Mein Vorschlag im heutigen Zeitpunkt: Die Wohnung vermieten, aber sicher nicht verkaufen.
Mo, 25/09/2017 - 00:51
Simon Widmer
Wenn ihr einkommen / rente für die pflege nicht ausreicht wird die wohnung durch den staat kesb verkauft. Das geld dafür verwendet. Was ihr machen müsst ist ein notarieller vorsorgeauftrag. Schau auf de webseite der caritas nach, dort wird das erklaert.
Mo, 25/09/2017 - 06:45
Yvonne Estermann-Ambühl
vorsorgeauftrag haben wir zum glück vor einem jahr bereits gemacht
Mo, 25/09/2017 - 06:48
Simon Widmer
Yvonne Estermann-Ambühl dann habt ihr viel richtig gemacht. Weil dann dürft ihr selbst entscheiden ob wohneigentum verkauft werden muss, vermietet oder wie mit dem geld umgegangen wird. Falls 'Zurechnungsfähigkeit' noch besteht, gäbe es die Möglichkeit einer direkten Vormundschaft, die auch freiwillig an euch übertragen werden kann.
Mo, 25/09/2017 - 06:51
Yvonne Estermann-Ambühl
Simon Widmer ja genau nur wissen wir jetzt nicht genau was das beste ist mit der wohnung. ob wir das vermögen ein wenig sichern können oder dann sowieso alles für das alters/pflegeheim drauf geht
Mo, 25/09/2017 - 07:12
Simon Widmer
Yvonne Estermann-Ambühl das kann dir ein arzt berechnen. Mit etwaigen alternativen. Ausserdem gibts von staates wegen ergänzungsleistungen (kann dir ein vorsorgeberater v bank/vers berechnen)
Mo, 25/09/2017 - 06:27
Manuela Gander
Du kanst bei ir auf die Gemeinde gehen und mit dem soz dienst eine EL abkläheung machen .. die helfen dir alles aufzulisten ... auch wens ein gutes Altersheim ist werden sie dir helfen .. ev mit einem notar schauen der euch hilft beim wohneigentum
Di, 26/09/2017 - 20:08
Karin Linder
EL gibt es bei Wohneigentum KEINE
Di, 26/09/2017 - 20:14
Manuela Gander
Karin Linder nein aber si rechnen dir aus was du zahlen musst
Mo, 25/09/2017 - 12:34
Annelise Schnyder
Das ist in zwei, drei sätzen nicht gesagt. Wenn du willst, mach mir eine pn. Dann können wir die verschiedenen möglichkeiten zusammen durchgehen, telefonisch oder persönlich.