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Meine Lieben 😊 ich bin es wieder einmal mit der selben frage.
Mein Chef hat mir nun das dritte Mal in Folge den Lohn nicht rechtzeitig ausbezahlt. Diesen Monat habe ich noch gar keinen Lohn erhalten. Seine Ausrede: Er sei nicht Schuld. Mehr bekomme ich von ihm nicht zu hören.
Meine Frage nun: Falls meine neue Arbeitsstelle mich früher nehmen würde, müsste mein jetziger Arbeitgeber mich früher gehen lassen? Respektive darf ich dies von ihm verlangen?
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Meine Lieben 😊 ich bin es wieder einmal mit der selben frage.
Mein Chef hat mir nun das dritte Mal in Folge den Lohn nicht rechtzeitig ausbezahlt. Diesen Monat habe ich noch gar keinen Lohn erhalten. Seine Ausrede: Er sei nicht Schuld. Mehr bekomme ich von ihm nicht zu hören.
Meine Frage nun: Falls meine neue Arbeitsstelle mich früher nehmen würde, müsste mein jetziger Arbeitgeber mich früher gehen lassen? Respektive darf ich dies von ihm verlangen?
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Kommentare
Fr, 02/06/2017 - 16:24
Erwin Brotzer
Er hat zeit bis zum 10ten im folgemonat für den Lohn, wie lange arbeitest du da? Was steht im vertrag? ( kein admin)
Fr, 02/06/2017 - 16:24
Larissa Zemp
nei laut gesetzt hat er doch bis ende monat zeit? ich arbeite seit drei monaten dort. also habe ich jeden lohn verspätet erhalten. Im Vertrag steht "Lohnauszahlung bis spätestens 27. des Monats"
Fr, 02/06/2017 - 16:24
Erwin Brotzer
Nein , er kann nicht für 31,bzw 30 tage arbeit schon am 25 auszahlen , wenn jetzt jemand neu kommt und gleich am 25 aufhört zu arbeiten kann er sich die 5 tage die er viraus bezahlt hat ans bein streichen, 2 gibts auch firmen die stundenlohn arbeiten und erst am 5 im. Folgemonat die abrechnung machen können
Fr, 02/06/2017 - 16:24
Larissa Zemp
Im Gesetz steht: OR Art. 323C Abs. 1:1. Zahlungsfristen und -termine
1 Sind nicht kürzere Fristen oder andere Termine verabredet oder üblich und ist durch Normalarbeitsvertrag oder Gesamtarbeitsvertrag nichts anderes bestimmt, so ist dem Arbeitnehmer der Lohn Ende jedes Monats auszurichten.
Fr, 02/06/2017 - 16:24
Larissa Zemp
aber das mit dem lohn spielt ja keine rolle, meine frage ist, ob ich von ihm verlangen kann, mich früher gehen zu lassen 😊
Fr, 02/06/2017 - 16:24
Erwin Brotzer
Frag mal was sagt er dann? Hast denn die neue stelle schon auf sicher?
Fr, 02/06/2017 - 16:24
Larissa Zemp
ja dort habe ich den vertrag bereits unterschriebne aber erst auf 1. juli
Fr, 02/06/2017 - 16:24
Stefan Stutz
Nei Larissa Zemp das darfsch ned... weg em Lohn muesch in schriftlich Mahne und e zahligsfrist setze ( 10Tag ) üblich... erst den darfsch di weigere zum d arbeit still z legge... früehner ufhöre nur noch absproch mit ihm und dem entsprechen unbezahlt...
Fr, 02/06/2017 - 16:24
Stefan Stutz
Gern gscheh 😊 zudem gemäss gsetzt hetto no bis hüt zit zum zahle... de 25. Het nix mit em gsetzt z tue.. das het sich eifach so ergeh ?
Fr, 02/06/2017 - 16:24
Stefan Stutz
Da isch mir scho klar... aber gsetzt isch gsetzt 😊 im Notfall das kei Mahnige kriegsch nimmsch mit em Vermieter etc. Kontakt uf und schilderisch ihne d Sachlag.. die meiste werdet verständniss zeige 😊 zur info nebet bi: de gsetztgeber goht amigs devo us, das Herr und Frau Schwizer e reserve vo ca. 3 Monet het,zum so notsituatione z überbrücke chöne ? daher gohts au amigs bi diverse Staatliche Institutione 😊