Meine frau hat mich bei der polizei angezeigt(häusliche gewalt)habe sie aber weder geschlagen noch sonst ein tatbestand dieser anklage erfüllt!wurde weggewiesen für 10tage,hab ich keine recht?es ist zu sagen das meine frau erst vor 1monat mit den kindern(5/3)aus peru zu mir gezogen ist und hilflos überfordert ist!darf ich in dieser zeit meine kinder nicht sehen?!

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Kommentare

Robert Schweng

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Karin Aufdemlandzuhause Wohnst du im Kt AG?

Philipp Pippo Meisel Karin Aufdemlandzuhause nein AR

Robert Schweng Wenn sie für 10 Tage weggewiesen wurden, dann können sie die Kinder ja nach diesen Tagen sehen.
Sollte tatsächlich eine Gefahr für die Kinder bestehen dann wenden sie sich am besten direkt an die Polizei oder an die KESB.

Andreas Thanner Wichtig ist, dass Sie proaktiv, sachlich und äusserst kooperativ mit den Behörden (KESB, Polizei, etc) umgehen. Sollte Ihre Frau weiterhin gegen Sie Stimmung machen, so haben Sie zumindest ein paar wenige unabhängige Zeugen die über Ihre Art und Umgang Auskunft geben können. Sie werden dann nicht darum herum kommen, alle Ihnen zur Verfügung stehenden Mittel zu nutzen.
Suchen Sie die Nähe zur KESB und schildern Sie den Fall. Die KESB kann Ihre Frau zu gewissen Sachen zwingen und wird mit ihr ebenfalls das Gespräch führen. Stellt Sie sich quer und verhält sie sich unangebracht spielt das ihnen wunderbar in die Karten und das Blatt dreht sich automatisch zu Ihren Gunsten.
Wünsche Ihnen viel Kraft und Erfolg!

Andreas Georg Ich schliesse mich Andreas Thanner an. Klagen gegen häusliche Gewalt sind schlimm. Wenn sie unbegründet sind, ist es das Gemeinste was man tun kann. Da bleibt immer etwas hängen. Es hilft in jedem Fall wenn Sie proaktiv mit KESB und Staatsanwalt zusammenarbeiten. Immerhin muss die Anklage beweisen, und nicht Sie. Erwägen Sie allenfalls eine Gegenklage. Daumen hoch und viel Glück

Armin Stadelmann Doch... die Kinder darfst du sehen, ausser es gibt hierzu eine spezielle Verfügung. Die Wohnung zu betreten ist jedoch nicht erlaubt und vermutlich muss man gegenüber der Ehefrau eher auf Abstand sein. Ich empfehle aber, nicht aufgrund eines Kampfmodus die Kinder zu besuchen. Das bringt nur Auseinandersetzungen, welche eher zu Ungunsten des Weggewiesenen bewertet werden...
Betreffend Anzeige empfehle ich sehr:
1. Gleich bei Eintreffen der Polizei sofort den Amtsarzt zu verlangen, welcher die Gewaltspuren feststellen soll und auf dich wegen psychischer Gewalt fragen soll.
2. Bei keinerlei Gewalthandlungen sofort eine Gegenanzeige wegen "Irreführung der Staatsgewalt" (Falschanzeige) und wenn eine Konfrontation mit den Aussagen der Ehefrau oder nach Erhalt der Akten (immer Akteneinsicht verlangen), wegen "Falschaussagen in einem eröffneten Verfahren". Ab Anzeige bringt es nichts mehr, sich zurückzuhalten - da würde ich in die Offensive gehen, wenn nichts an den Vorwürfen ist!

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