Sie sind noch nicht auf AWRI angemeldet!
Falls sie noch nicht Mitglied sind, treten Sie unserer Facebook Gruppe Rechtsforum Schweiz bei.
Anmelden über Facebook
Mit Email Adresse anmelden
Meine Frage: Mietrecht /Verjährung
also, wenn jemand wegen Mietschulden gekündigt und auch ausgezogen ist. Der Mietrückstand ist nicht betrieben vorden.. Wann verjähren die Ansprüche des Mieters?
Bitte mit gesetzl. Grundlage über die Verjährung. - Danke
Bewertung:
Noch keine Bewertungen vorhanden
Meine Frage: Mietrecht /Verjährung
also, wenn jemand wegen Mietschulden gekündigt und auch ausgezogen ist. Der Mietrückstand ist nicht betrieben vorden.. Wann verjähren die Ansprüche des Mieters?
Bitte mit gesetzl. Grundlage über die Verjährung. - Danke
Bewertung:
Noch keine Bewertungen vorhanden
Ansichten: 2
Archiv
- November 2018 (83)
- Dezember 2018 (86)
- Januar 2019 (110)
- Februar 2019 (82)
- März 2019 (110)
- ‹ vorherige Seite
- 10 of 12
- nächste Seite ›

Kommentare
Fr, 02/06/2017 - 16:35
Niko Li Na
Fr, 02/06/2017 - 16:35
Karin Fo
(Admin) ich versteh nicht ganz was denn die Ansprüche de Mieters hier sein sollen?! Oder hast du dich verschrieben und meinst "Vermieter"?
Fr, 02/06/2017 - 16:35
Alexander Baxel
genau, so sollte es heissen