Meine Frage: Mietrecht /Verjährung

also, wenn jemand wegen Mietschulden gekündigt und auch ausgezogen ist. Der Mietrückstand ist nicht betrieben vorden.. Wann verjähren die Ansprüche des Mieters?

Bitte mit gesetzl. Grundlage über die Verjährung. - Danke

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Kommentare

Niko Li Na

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Karin Fo

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(Admin) ich versteh nicht ganz was denn die Ansprüche de Mieters hier sein sollen?! Oder hast du dich verschrieben und meinst "Vermieter"?

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Alexander Baxel

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genau, so sollte es heissen

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