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Meine Frage: Mietrecht /Verjährung
also, wenn jemand wegen Mietschulden gekündigt und auch ausgezogen ist. Der Mietrückstand ist nicht betrieben vorden.. Wann verjähren die Ansprüche des Mieters?
Bitte mit gesetzl. Grundlage über die Verjährung. - Danke
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Meine Frage: Mietrecht /Verjährung
also, wenn jemand wegen Mietschulden gekündigt und auch ausgezogen ist. Der Mietrückstand ist nicht betrieben vorden.. Wann verjähren die Ansprüche des Mieters?
Bitte mit gesetzl. Grundlage über die Verjährung. - Danke
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Kommentare
Fr, 02/06/2017 - 16:35
Niko Li Na
Fr, 02/06/2017 - 16:35
Karin Fo
(Admin) ich versteh nicht ganz was denn die Ansprüche de Mieters hier sein sollen?! Oder hast du dich verschrieben und meinst "Vermieter"?
Fr, 02/06/2017 - 16:35
Alexander Baxel
genau, so sollte es heissen