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Meine Frage: Ich wohne ca. 10 Jahre in der selbe Wohnung. Hatte nie vorher Schäden gemeldet. Das innwendige Türglas des Backofens von der Küche ist gesplittert. Habe den einten Immobilienverwalter telefonische informiert und gefragt, ob ich das bezahlen muss. Er fragte mich nach dem Alter des Backofens. Der ist bestimmt ca. 15 Jahre. Darauf hin meinte er ist schon ok, die Verwaltung übernimmt diesen Schaden. Nun ist es umgekehrt passiert. Die andere Immobilienverwalterin hat mir eine Rechnung geschickt mit dem Vermerkt "Mieterverursacht" Betrag ist 340 Fr.. Obwohl ich den Ofen normal Gebraucht habe ist das passiert. Und zwar während dem Backprozesses, es ist kein schlag mit dem Kochgut-Geschirrs passiert, um vorne weg zu verneinen. Bitte um Sachdienliche Rechtsauskunft. Vielen Dank.
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Meine Frage: Ich wohne ca. 10 Jahre in der selbe Wohnung. Hatte nie vorher Schäden gemeldet. Das innwendige Türglas des Backofens von der Küche ist gesplittert. Habe den einten Immobilienverwalter telefonische informiert und gefragt, ob ich das bezahlen muss. Er fragte mich nach dem Alter des Backofens. Der ist bestimmt ca. 15 Jahre. Darauf hin meinte er ist schon ok, die Verwaltung übernimmt diesen Schaden. Nun ist es umgekehrt passiert. Die andere Immobilienverwalterin hat mir eine Rechnung geschickt mit dem Vermerkt "Mieterverursacht" Betrag ist 340 Fr.. Obwohl ich den Ofen normal Gebraucht habe ist das passiert. Und zwar während dem Backprozesses, es ist kein schlag mit dem Kochgut-Geschirrs passiert, um vorne weg zu verneinen. Bitte um Sachdienliche Rechtsauskunft. Vielen Dank.
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Kommentare
Fr, 02/06/2017 - 16:40
Corinne Ryter Altenburger
Ich bin kein admin aber mir ist vor einem jahr dass selbe passiert. Ich muesste es der Hausratversicherung angeben. Laut versicherung muss die verwaltung erst nach 19 jahren aufkommen. ( altersbedingt)! Also soo war es bei mir jedenfalls
Fr, 02/06/2017 - 16:40
Christina Daeva Vaya
Dafür gibts die hausratsversicherung....in der regel gehen kleinreperaturen bis zu einem gewissen betrag zu kosten des mieters (siehe mietvertrag) in meinem mietvertrag gingen darunter reperaturen bis 300.-
Fr, 02/06/2017 - 16:40
Irene Bee
(Admin) Der techniker, der den schaden besichtigt hatte, sagt ob es mieterverschulden ist oder nicht. Da dieser geschulte techniker mieterverschulden festgestellt hat, bist du verpflichtet einen teil des schadens zu bezahlen. Und dieser teil ist nun mal 340.-
Fr, 02/06/2017 - 16:40
Keko Keko
Irene Beeler es ist 100% der Rechnung und kein Teil davon. Der Schaden passierte während dem Gar prozesses. Damit möchte ich sagen, das es keinen Schlag zwischen Glastüre und Kochgut- Geschirr stand fand.
Fr, 02/06/2017 - 16:40
Irene Bee
Keko Keko ein neuer backofen kostet nicht nur 340.-
Ist nun leider mal so, dass der techniker vor ort entscheidet wer die schuld trägt
Fr, 02/06/2017 - 16:40
Rebekka von Niederhäusern
Im mietvertragsrecht musst du das nichtverschulden beweisen. Das wird aber wohl schwer. Und somit haftest du für diesen schaden. Melde es der privathaftpflichtversicherung. Die regelt und bezahlt solche schäden.
Fr, 02/06/2017 - 16:40
Claudia Wild
Das ist ein klassischer Glasbruch im Hausrat welcher die Hausratsversicherung bezahlen müsste. Wenn Du einen Tipp brauchst, meld Dich bei mir.
Fr, 02/06/2017 - 16:40
Irene Bee
Bruchsch au nid bi dem. Mir hend au en mieterin wo de backofeersatz nid hed welle zahle obwohls mieterverschulde isch. Denn hed sie mit ihrem rechtsschutz gluegt und hed i dene 30tag zahligsfrist nid zahlt und darum isch sie betriebe worde.
Fr, 02/06/2017 - 16:40
Keko Keko
han es E-Mail de Immobillienverwalterin (Sachbearbeiterin) geste gschriebe. Well ihr Arbetskolleg au Immob.V. hät gseit da de Ofe so alt isch muess i nüt zahle. Warte mal uf e antowort, den han mr denkt rede no mit dem Servicetechniker vom vzug. Schlussendlich zahls, wenn das alles nüt bringt