Meine Ex und ich sind seit 8 Jahren gescheiden.
Unsere gemeinsame Tochter ist 15 und beginnt im Sommer 2020 eine Lehre. Bis anhin hat sie bei der Mutter gewohnt und ich habe den gerichtlichen Unterhalt bezahlt. Meine Tochter will die Lehre in der Nähe von mir absolvieren und zu mir ziehen.
Das heisst meine Ex müsste mir Unterhalt bezahlen ab dann.
Wie bringe ich sie dazu und auch mehr zu arbeiten ?
Denn nach Gesetz müsste sie ab dann mind. 80% arbeiten was sie sich aber weigert.

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Kommentare

Robert Schweng

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Sandra Schnelli-Kehrli seit wann kann man jemanden per gesetzt verpflichten so und so viele prozent arbeiten zu müssen ?

Beat Heri Man kann sie natürlich nicht zwingen. Aber die Zahlung des Unterhalts würde in diesem Fall wechseln. Wenn sie genug Vermögen hat, diesen Unterhalt zu bezahlen, muss sie nicht arbeiten. Aber sonst ist eigentlich jeder Alleinstehende dazu angehalten, seinen Unterhalt selber zu erarbeiten. Ist ja eigentlich logisch, nicht?

Fabienne Moser Zentral ist die Frage ob die Mutter noch andere, bei ihr wohnhafte, Kinder hat.
Wenn nicht, dann wohnt ja nach dem Wohnortswechsel Ihrer Tochter kein Kind mehr bei der Mutter und diese kann 100% arbeiten. Zwingen können Sie sie aber zu nichts. Sie können allerdings vom Familiengericht die Allimente berechnen lassen. Dieses wird der Berechnung ein hypothetisches Einkommen zugrunde legen.
Sollte Sie die verfügten Alimente nicht bezahlen haben Sie allfällig die Möglichkeit eine Bevorschussung zu beantragen und / oder die Betreibung einzuleiten.

Birgit Rechsteiner Die Höhe der Alimente wird sich ja grundlegend ändern, weil deine Tochter ja bald Einkommen hat.
Aus diesem Grund- die Berechnung der KESB oder dem Richter überlassen, die gucken schon, was die Möglichkeiten sind....

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