Sie sind noch nicht auf AWRI angemeldet!
Falls sie noch nicht Mitglied sind, treten Sie unserer Facebook Gruppe Rechtsforum Schweiz bei.
Anmelden über Facebook
Mit Email Adresse anmelden
Mein Vater verstarb vor 37 Jahren. Damals ging das ganze Vermögen an meine Mutter über. An meinem Erbanteil hat sie die volle Nutzniessung erhalten, d.h. ich habe kein Erbe erhalten.
Nun lebt meine Mutter in einem Pflegeheim. Für die Heimkosten und den noch geringen sonstigen Bedarf reicht ihr Einkommen und ihre Versicherung. Allerdings muss sie ja weiter Steuern zahlen und zwar solange, bis kein Kapital mehr da ist. Heisst das nun, dass ich meinen Erbteil von meinem Vater endgültig verloren habe?
Bewertung:
Noch keine Bewertungen vorhanden
Mein Vater verstarb vor 37 Jahren. Damals ging das ganze Vermögen an meine Mutter über. An meinem Erbanteil hat sie die volle Nutzniessung erhalten, d.h. ich habe kein Erbe erhalten.
Nun lebt meine Mutter in einem Pflegeheim. Für die Heimkosten und den noch geringen sonstigen Bedarf reicht ihr Einkommen und ihre Versicherung. Allerdings muss sie ja weiter Steuern zahlen und zwar solange, bis kein Kapital mehr da ist. Heisst das nun, dass ich meinen Erbteil von meinem Vater endgültig verloren habe?
Bewertung:
Noch keine Bewertungen vorhanden
Ansichten:
Archiv
- September 2019 (68)
- Oktober 2019 (53)
- November 2019 (40)
- April 2023 (1)
- ‹ vorherige Seite
- 12 of 12
Kommentare
Fr, 02/06/2017 - 12:50
Beatrice Zbinden
Ich war damals noch nicht volljährig und erhielt deshalb keine Unterlagen. Meine Mutter hat mir nur mal gesagt, dass sie die Nutzniessung an meinem Erbteil hätte und mir daher nichts geben müsse.
Fr, 02/06/2017 - 12:50
Cheyenne Besnik Debora Mehmeti
aber dan würde dir der Anteil zustehen sobald du 18 bist.. sie muss dein Erbe verwalten.. das heisst das sie auch Zugriff hat... aber sobald du 18 bist gehört es dir ausser du verzichtest schriftlich drauf ❤
Fr, 02/06/2017 - 12:50
Beatrice Zbinden
Na toll......ich bin 50 :( und keiner hat mir je was gesagt. Nur wegen der Steuern bin ich jetzt darüber gestolpert.
Fr, 02/06/2017 - 12:50
Daniel M. Vischer
Vielleicht findest du noch irgendwo Unterlagen davon. Bist du Einzelkind? Hatte deine Mutter nochmals geheiratet?
Fr, 02/06/2017 - 12:50
Beatrice Zbinden
Daniel M. Vischer Bin Einzelkind und meine Mutter hat nicht wieder geheiratet. Aber ich habe bei der Wohnungsräumung gar nichts gefunden.
Fr, 02/06/2017 - 12:50
Daniel M. Vischer
Dann bist du auf jeden Fall Alleinerbin von deiner Mutter her.
Fr, 02/06/2017 - 12:50
Beatrice Zbinden
Daniel M. Vischer das ist mir klar. Nur wird da nichts mehr sein......auch nichts mehr vom Erbanteil wo meine Mutter lediglich die Nutzniessung hatte
Fr, 02/06/2017 - 12:50
Christian Twer
Nießbrauchrecht (Nutznießer) heißt eigentlich, dass der Ertrag dem Nutznießer zusteht, nicht aber das Eigentum. Das heisst - die Einkünfte bekommt Deine Mutter, die Substanz bleibt aber Dein Eigentum.
Fr, 02/06/2017 - 12:50
Daniel M. Vischer
Gibts vielleicht auf dem Notariat oder auf der Einwohnerkontrolle irgend eine Notiz von dieser Zeit, wo dein Vater gestorben ist. Etwas anderes fällt mir nicht ein, wo da man noch nachforschen kann, wenns überhaupt noch Sinn macht.
Fr, 02/06/2017 - 12:50
Beatrice Zbinden
Das Notariat ist mir noch bekannt und das gibt es noch, wird jetzt allerdings vom Juniornotar geführt.
Fr, 02/06/2017 - 12:50
Daniel M. Vischer
Ist ja nirgens etwas auf ihren Namen eingetragen.
Fr, 02/06/2017 - 12:50
Daniel M. Vischer
Sollte vielleicht im Notariat noch archiviert sein.
Fr, 02/06/2017 - 12:50
Beatrice Zbinden
Damals besassen meine Eltern ein Haus, welches dann 3 Jahre nach dem Tod meines Vaters mit grossem Gewinn verkauft wurde.
Fr, 02/06/2017 - 12:50
Bea Küng
Beatrice Zbinden also auch zu einer Zeit, wo du noch minderjährig warst. Hattest du keinen Vormund? Normalerweise wird den Kindern ein Vormund beigestellt - und das sollte nicht die Mutter sein.
Fr, 02/06/2017 - 12:50
Beatrice Zbinden
Nein, hatte keinen Vormund.....war halt 1980 da gabs noch keine KESB. Bin da wohl über Jahre ziemlich besch..... worden :(
Fr, 02/06/2017 - 12:50
Bea Küng
das gab es schon vorher - aber eben, 1980 ist lange her.
Fr, 02/06/2017 - 12:50
Bea Küng
Item - Grundbuchamt mal nachfragen bezüglich des Hauses - die Akten sollten vorhanden sein.
Fr, 02/06/2017 - 12:50
Bea Küng
und allenfalls beim Steueramt - es hätte ja eigentlich ein Inventar gemacht werden sollen, und das hätte dort hinterlegt werden müssen.
Fr, 02/06/2017 - 12:50
Beatrice Zbinden
Stimmt, wenn Wohneigentum vorhanden war, musste ein Steuerinventar erstellt werden......werde mal beim Grundbuchamt und bei der Steuerverwaltung nachfragen. Mit den Steuern steh ich ja aktuell eh im Klinsch deswegen
Fr, 02/06/2017 - 12:50
Markus Meyer
zusätzlich kannst du mal beim damals zuständigen Gericht anfragen. Mind. das sog. Spruchbuch muss noch vorhanden sein. wenn etwas als die üblichen erbrechtlichen abfolgen bestimmt worden sind, dann existieren - auch heute noch - unterlagen darüber. was du sicher wissen musst, wo dein vater verstorben ist und das genaue Datum. Wahrscheinlich wirst du dich ausweisen müssen um das zu bekommen. dazu dient am besten DEIN Geburtsschein (Vater, Mutter sind da vermerkt).
Meiner ansicht nach, kann das Pflegeheim bzw. die Gemeinde nicht einfach so auf DEINEN Erbteil zugreifen. Unter Umständen lohnt hier der Gang zu einem erbrechts-Anwalt. Wenn Du in Zürich Umgebung bist, wüsste ich dir jemanden....