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Mein Vater ist vor kurzem verstorben.
Heute bekam ich Post vom Erbschaftsamt.
Das Verhältnis zu ihm war sehr zerrüttet, daher weiss ich nicht ob ich das Erbe antreten soll.
Ich ziehe es in Betracht, da ich gehört habe dass er vielleicht doch Vermögen hatte.
Weiss jemand was man machen kann?
Danke Euch ♥
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Mein Vater ist vor kurzem verstorben.
Heute bekam ich Post vom Erbschaftsamt.
Das Verhältnis zu ihm war sehr zerrüttet, daher weiss ich nicht ob ich das Erbe antreten soll.
Ich ziehe es in Betracht, da ich gehört habe dass er vielleicht doch Vermögen hatte.
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Kommentare
Do, 18/01/2018 - 12:10
Armin Moser
i würe öppe fröge wo dä vater guet kennt hät. selb chöntet meh wüsse obs no oppis umme hät!
Do, 18/01/2018 - 12:11
Walter Büchi
eine erbschaft kann innerhalb von drei monaten nach dem tod einer erblasserin oder eines erblassers ausgeschlagen werden.
wird die erbschaft ausgeschlagen, so wird auch auf das erbe verzichtet.
von dieser möglichkeit gerauch gemacht werden, wenn zu befürchten ist, dass mehr schulden da sind als vermögen. auskunft über die finanziellen verhältnisse einer verstorbenen person gibt zum beispiel die letzte steuererklärung, die bankauszüge oder ein betreibungsregisterauszug.
sind die finanziellen verhältnisse nicht eindeutig, so kann man innerhalb von einem monat die aufnahme eines öffentlichen inventars verlangen. die zuständige behörde wird dann namentlich mittels publikation im amtsblatt ein verzeichnis der vermögenswerte und der schulden, die zusammen das erbe ausmachen, erstellen.
Do, 18/01/2018 - 15:07
René von Allmen
Ein öffentliches Inventar verlangen. Dann kannst du Entscheiden ob du annehmen willst oder ob du ablehnst.
Do, 18/01/2018 - 15:59
Markus Meyer
genau wie René von Allmen sagt, ein öffentliches Inventar verlangen. Dort wird aufgelistet, was und vorallem wo er wieviel besessen hat und wem er wo wieviel schuldet.
erst mit einer solchen Info kannst du richtig entscheiden, ob erbe antreten oder ausschlagen.
Fr, 19/01/2018 - 07:51
Andreas Georg
Das öffentliche Inventar ist in jedem Falle gut. Es hat auch den Vorteil, dass nach dem Ablauf der Frist niemand mehr Schulden anmelden kann. Was Du mit einem allfälligen Erbe machst, ist vor allem eine Frage der eigenen Einstellung. Vielleicht wirst Du eine grosse Schenkung machen. So würde Dein Vater noch gute Spuren hinterlassen.