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Mein Vater hat Kaffeebohnen gekauft.
Nun ist das Mahlwerk blockiert und evtl auch kaputt!
Nach einer Recherche kam heraus, dass laut google-rezensionen beim Eintrag des Kaffeeherstellers mindestens zwei andere Leute davon betroffen sind/waren.
Es handelt sich entweder um einen oder mehrere Steinchen oder Kaffeebohnenschale (oder ähnliches). Auf jeden Fall irgendwelche Unreinheiten im Kaffee.
Kann ich was dagegen nun tun, wenn das Mahlwerk ersetzt sprich die Kaffeemaschine repariert werden muss?
Handelt sich um einen JURA Vollautomaten (Impressa F7)
Bewertung:
(1 Stimme)
Mein Vater hat Kaffeebohnen gekauft.
Nun ist das Mahlwerk blockiert und evtl auch kaputt!
Nach einer Recherche kam heraus, dass laut google-rezensionen beim Eintrag des Kaffeeherstellers mindestens zwei andere Leute davon betroffen sind/waren.
Es handelt sich entweder um einen oder mehrere Steinchen oder Kaffeebohnenschale (oder ähnliches). Auf jeden Fall irgendwelche Unreinheiten im Kaffee.
Kann ich was dagegen nun tun, wenn das Mahlwerk ersetzt sprich die Kaffeemaschine repariert werden muss?
Handelt sich um einen JURA Vollautomaten (Impressa F7)
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Kommentare
Fr, 25/05/2018 - 19:42
Robert Schweng
Robert SchwengDu und 3 weitere Personen verwalten die Mitgliedschaft, Moderatoren, Einstellungen und Beiträge für Rechtsforum Schweiz. Ehrlich gesagt: ich glaube nicht dass sie da etwas machen können, lass mich aber gerne belehren.
Schwer vorzustellen, dass eine JURA Maschine an einer Kaffeebohne scheitert, aber ich denke einen oder mehrere Steinchen hätte man wohl eindeutig identifizieren können.
Da gäbe es dann kein entweder! 😉
PS: Die sollen einen guten Service haben, evtl. zeigen die sich ja kulant.
Christina Ammann So wie ich ihre Schilderung verstanden habe, gehe ich davon aus, dass es nicht ein Mangel am Gerät selber ist, sondern wie Sie schreiben, dass es durch Kaffeebohnen, sprich „Fremdkörper“ also Steinchen zum defekt des Mahlwerks gekommen ist.
Ob diese Unreinheiten des Kaffees unter Gerätegarantie läuft, bezweifle ich, lasse mich aber auch gerne belehren.
Einen Versuch sich beim Hersteller, in dem Fall JURA, zu melden und erkundigen wie es mit der Schadensübernahme ist, ist es wert. Ich hofffe Sie bekommen positiven Bescheid
Claudia Wild Die Beweislage ist das Problem. Beim Hersteller dee Bohnen anrufen und auf Goodwil hoffen.
Christian Oberhänsli Bei "namhaften" Kaffeeröstern ist die Kostenübernahme für Fremdkörper-Schäden normalerweise kein Problem, einzig das "Corpus delicti" muss noch vorhanden sein...