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Mein Sohn ist 20iz und wohnt alleine. Ist noch in der 1. Ausbildung.
Ich zahle ihm die Ausbildungszulagen. Den Rest seines Lebensunterhalts bstreitet er mit seinen IV Gelder und dem Lohn.
Warum gibt mir der Steuerheini nicht den Kinderabzug?
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Mein Sohn ist 20iz und wohnt alleine. Ist noch in der 1. Ausbildung.
Ich zahle ihm die Ausbildungszulagen. Den Rest seines Lebensunterhalts bstreitet er mit seinen IV Gelder und dem Lohn.
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Kommentare
Di, 21/11/2017 - 13:54
Sandra Schnelli-Kehrli
Erwerbsersatz, Nebenerwerb, Sozialhilfegelder, Kinderzulagen, IV-Nachzahlungen, Prämienverbilligungen, Feuerwehrentschädigungen, Lottogewinn etc. sind steuerbare gelder, wenn die ausbildungszulage ihm ausbezahlt werden muss er es versteuern und anstonstem du. das steueramt intresiert es nicht wa du hast nach dem du einbezahlst hast sonden was du davor hast, ist leider nun mal so
Di, 21/11/2017 - 14:50
Rahel Citossi Müller
Direkt an den sohn ausbezahlen lassen, der ist ja volljährig also warum den umweg über dich.... dann versteuerst du nur noch dein einkommen und er eben dann seine ausbildungszulage....ist ja eh für ihn