mein Sohn hat den Lehrvertrag unterschrieben. Daraus geht hervor, das Nichtberufsunfall von ihm selber getragen werden muss. Ist das rechtens?

Bewertung: 
4
Durchschnitt: 4 (1 Stimme)

Ansichten: 1

Kommentare

Robert Schweng

Zum Verfassen von Kommentaren bitte Anmelden.

Sybille Rellstab Ja das darf der Arbeitgeber, läuft aber trotzdem über die versicherung des arbeitgebers. Wird dem Arbeitnehmer vom lohn abgezogen (Nichtberufsunfall). Berufsunfall darf der Arbeitgeber nicht abziehen.

Spresime Aliu Prämien für Berufsunfall und Berufskrankheit muss der Arbeitgeber übernehmen. Die Prämie für Freizeitunfälle (Nichtberufsunfall) kann der Arbeitgeber an den Arbeitnehmer überwälzen. Somit korrekt. Er muss somit die Unfalldeckung bei der Krankenkasse (Grundversicherung) sistieren

Marcella De Lucia-Palmone Falls er meh als 8 stunde pro wuche schaffed isch er via arbetgeber gege nichtbruefsunfall versichered. Es dörf em aber vom lohn abzoge werde. Das isch gsetzloch festghalte

Trisha Patricia Nef https://www.kmu.admin.ch/kmu/de/home/praktisches-wissen/personal/persona...

5
Durchschnitt: 5 (1 Stimme)