Mein Sohn, 16 Jahre, wurde gestern mit einem Kollegen zusammen erwischt, als er für ihn einen Joint zusammen gebaut hat. Beide haben nichts konsumiert, sein Kollege hat der Polizei gegenüber zugegeben, dass es sein Joint war und mein Sohn ihn nur für ihn "gebastelt" hat. Ausweiskontrolle und Durchsuchung, es wurde nichts bei meinem Sohn gefunden. Was für eine Strafe hat mein Sohn zu erwarten?

Besten Dank

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Kommentare

Carolin Metzler

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Liebe(r) anynome(r): Schau doch betreffend Joint und so mal in den alten Posts... zum thema cannabis hatten wir schon diverse Fragen und Antworten mit Gesetzesartikeln 😊

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Simon Kocher

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Gar keine die polizei kan im nur was anhengen T H C wert in seinem blut hat cannabis zu besitzen ist legal wen es nicht zum eigenkonsum gebraucht wir und we er unter 4,5 gram dabei hatte

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Ste Berg

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zumal das sowieso nicht stimmt! die grenze zum besitz ohne grosse konsequenzen beträgt 10gr. den thc gehalt im blut testen die auch nicht einfach grundlos. und jugendliche haben keine "strafen" im sinne von teuren bussen oder dergleichen, sondern evtl. disziplinarmassnahmen. aber auch nicht zwingend!

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Don E. Planic

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Bi mir hets gheisse mit gegangen mit gehangen aber meh wie e buess chönts ned mache

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Mike Wirth

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Nee ich geh davon aus das er das erste Mal mit der Jus zu tun hatte. Anbei stimmt was du sagst, Ermessensentscheidung, und auch abhängig vom Kanton. Wir leben im Knt. SG und der ist einer der die Gesetze sehr verschärft hat.
Auf jeden Fall, er hat nix konsumiert und nicht gedealt und nichts auf sich gehabt, sollte wenn er ein feiner junge ist nur ne Verwarnung geben. Vlt. Paar Std. Freinützige Arbeit dazu.

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Carolin Metzler

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Mike Wirth BetmG ist ein Bundesgesetz ?

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Mike Wirth

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BtmG ist ein Bundesgesetz, wir jedoch kantonal verschieden behandelt. Geh googeln dann wirst sehen das es so ist. Darum gibt es auch schon 3 oder 4 Kantone in der Schweiz wo es legal kaufen darfs sowie konsumieren. Da wo der Kanton dahinter steht und Geld verdient, da sind die Gesetze leichter wie zum Bsp St Gallen. Ich glaube Genf sowie Lausanne und noch ein Kanton haben da gemilderte Gesetze.

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Peter Schellenberg

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Peter Schellenberg

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Wer denn i dem Fall Art. 19a Abs. 2

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Andi Granwehr

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Meiner Meinung nach kommt hier Art. 19b BtmG zur Anwendung. Das Alter spielt darum keine Rolle.

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Torsten Schleichardt

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normalerweise ne busse von 100 franken, wenn aber falsche aussagen gemacht werden kanns auch teurer werden..

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Torsten Schleichardt

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Carolin Metzler

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Kommentar fragestellende person😉er eine Polizist hat zu ihm gesagt, dass es vor die Jungendsaatsanwaltschaft kommt und er entweder eine Buse bekommt oder gemeinnützige Arbeit machen muss.

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Andi Granwehr

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Die Aussage des Polizisten über das weitere Vorgehen im Verfahren ist meines Wissens nicht falsch. Jedoch gehe ich davon aus, dass die Jugendstaatsanwaltschaft keine Strafe aussprechen wird, da der Sohn der fragestellenden Person gegen kein Gesetz verstossen hat (siehe wiederrum Art. 19b BtmG)

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Carolin Metzler

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Er hatte noch nie etwas mit der Polizei zu tun. Es wurde auch kein Test gemacht, ob sie etwas konsumiert haben oder nicht, sie haben ja nicht konsumiert und alle Angaben, die sie gegenüber der Polizei gemacht haben, waren wahr.

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