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Mein Partner und ich leben zusammen und haben einen Sohn. Die Vaterschaftsnerkennung läuft immernoch und wird wahrscheinlich nicht so schnell beendet (Geburtsurkunde aus dem Drittland, Begläubging etc. etc. fehlt alles noch für das Standesamt). Wir möchten jetzt einen Subventionsantrag stellen, da unser Kleiner bald in der Krippe ist. Ich bin im schweizerischen System ''Alleinerziehend'' somit sollte ich nur mein Einkommen angeben. Jedoch hat mir die Fachstelle gesagt das ich schriftlich einfach erwähnen kann, das mein Partner der Vater ist aber eigentlich existiert ja der Vater gemäss Gesetz noch nicht. Im ZGB Art. 260 isch das Wort Eltern definiert und das stimmt bei uns ja so nicht (noch nicht) und in der ''Verordnung über die familienergänzende Kinderbetreuung in der Stadt Zürich'' Art. 14 Auskunftspflicht der Eltern ist der Begriff ''Eltern'' drin. Für mich hört sich das dann so an wie, wenn es um das Finanzielle geht, kann er Vater sein und sonst nicht. Gibt es die mündliche/schriftliche Anerkennung ohne das es gesetzlich anerkannt wurde? Sie haben mir gesagt sie können meinen Status in ihrem Sytem einfach anpassen, was ich auch nicht ganz verstehe. Kann mir da vielleicht jemand weiterhelfen, damit es für mich klar wird? Weil am Telefon ist es jetzt einfach so und das reicht mir nicht.
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Mein Partner und ich leben zusammen und haben einen Sohn. Die Vaterschaftsnerkennung läuft immernoch und wird wahrscheinlich nicht so schnell beendet (Geburtsurkunde aus dem Drittland, Begläubging etc. etc. fehlt alles noch für das Standesamt). Wir möchten jetzt einen Subventionsantrag stellen, da unser Kleiner bald in der Krippe ist. Ich bin im schweizerischen System ''Alleinerziehend'' somit sollte ich nur mein Einkommen angeben. Jedoch hat mir die Fachstelle gesagt das ich schriftlich einfach erwähnen kann, das mein Partner der Vater ist aber eigentlich existiert ja der Vater gemäss Gesetz noch nicht. Im ZGB Art. 260 isch das Wort Eltern definiert und das stimmt bei uns ja so nicht (noch nicht) und in der ''Verordnung über die familienergänzende Kinderbetreuung in der Stadt Zürich'' Art. 14 Auskunftspflicht der Eltern ist der Begriff ''Eltern'' drin. Für mich hört sich das dann so an wie, wenn es um das Finanzielle geht, kann er Vater sein und sonst nicht. Gibt es die mündliche/schriftliche Anerkennung ohne das es gesetzlich anerkannt wurde? Sie haben mir gesagt sie können meinen Status in ihrem Sytem einfach anpassen, was ich auch nicht ganz verstehe. Kann mir da vielleicht jemand weiterhelfen, damit es für mich klar wird? Weil am Telefon ist es jetzt einfach so und das reicht mir nicht.
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Kommentare
Fr, 02/06/2017 - 12:59
Robert Schweng
Der Kleine geht bald in die Krippe und es wurde noch keine Vaterscchaft anerkannt ! Wie alt ist das Kind denn?
Fr, 02/06/2017 - 12:59
Melissa Coco Vacic
12 monate
Fr, 02/06/2017 - 12:59
Birgit Rechsteiner
Ich würde ehrlich sein für die Subvention. Rückforderungen würden euch noch härter treffen!
Fr, 02/06/2017 - 12:59
Melissa Coco Vacic
mir geht es um das prinzip, ich möchte wissen was richtig ist. gemäss schweizerrecht ist er nicht anerkannt somit existiert der vater nicht. sobald die anderkennung gemacht ist, kann der faktor ja angepasst werden.
Fr, 02/06/2017 - 12:59
Birgit Rechsteiner
allenfalls gilt auch das Konkubinat. Egal ob Vater oder nicht - wenn 2 zusammen wohnen muss man ja auch beide Löhne angeben!
Fr, 02/06/2017 - 12:59
Melissa Coco Vacic
Birgit Rechsteiner wo denn angeben?
Fr, 02/06/2017 - 12:59
Birgit Rechsteiner
du wolltest doch fragen, welchen Lohn du für das Subventionsformular für die KiTa angeben sollst? Oder versteh ich jetzt total was falsch?
Fr, 02/06/2017 - 12:59
Robert Schweng
Melissa Coco Vacic mir ist da noch etwas eingefallen. Der KV hat doch den Österreichischen Pass?
Evtl. ist es einfacher, wenn er die Vaterschaftsanerkennung in Österreich macht?
Die Schweiz hat nämlich mit Deutschland, Österreich und Italien ein spezielles Abkommen, wenn es um solche Vaterschaftsanerkennungen geht.
Fr, 02/06/2017 - 12:59
Ann Kay
Melissa: wie sieht es denn steuerlich bei Euch aus? Eine Kita berechnet doch den monatlichen Betrag nach dem steuerbaren Einkommen. Wenn der leibliche Vater also im gleichen Haushalt steuerbares Einkommen hat, empfehle ich Dir sein Geld mit anzugeben.
Fr, 02/06/2017 - 12:59
Melissa Coco Vacic
Ja genau. Da er aber noch nicht der eingetragebe Vater ist, (aber der leibliche) wollte ich wissen ob er sein Einkommen angeben muss oder nicht, da ich Alleinerziehend bin für die Schweiz.
Fr, 02/06/2017 - 12:59
Ann Kay
Ich bin auch allein erziehend. Würde ich mit einem neuen Partner zusammenleben, müsste ich auch sein Einkommen mit angeben, obwohl er nicht der leibliche Vater ist. Ich kenne viele solche Fälle..... Es ist völlig schnurz ob man mit dem Kindsvater oder wem auch immer zusammen lebt: Berechnungsgrundlage ist das steuerbare Einkommen im Haushalt!
Fr, 02/06/2017 - 12:59
Ann Kay
Ich verstehe aber Deine Überlegungen: Der leibliche Vater gilt noch nicht mal als gesetzliche Person.... Aber wie gesagt: Muss er sein Einkommen versteuern, dann gilt dieses auch mit als Berechnungsgrundlage.