mein mann hatt bei einem autohaus eine anzahlung von ...... gemacht für ein auto,der chef hatt ihm ausweis und prüfbericht geschickt,nun will mein mann das auto nicht,bevor er auswise etc zurück schickt, will er die anzahlung retour,fas autohaus will zuerst den ausweis retour und droht,20prozwnt von der anzahlung zu nehmen wenn der ausweis nicht sofort zurück kommt,wer hatt recht von den 2 sturen herren??

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Kommentare

Robert Schweng

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Miriam Salman ich versuche es mit verständlichen Beispiel... wenn jemand Ware züruck schickt (falls überhaupt möglich) so klar, erstmal Ware (in diesen Fall "Papiere") züruck, dann gibt es rückerstattung. Oder ich schreibe an Zalando, ich schicke Jacke züruck, sie überweisen mir erstmal jedoch das geld?!? 🤣 mit einem Betreibung wird sich dein man in besten Fall nur "blamieren".

Medat Azde In der Regel ist es schon so (wenn Vertrag unterschrieben), dass der Verkäufer (Garagist) eine Entschädigung verlangt wenn der Käufer vom Vertrag zurücktritt. Dies ist meistens 20% vom Kaufpreis. Würde vielleicht mit Ihm vernünftig reden un eine für beide Parteien gute Lösung finden.

Rolf Stüssi Bin selber Garagist und Händler. Das Autohaus ist hier im Recht.
Ihr Mann soll etwas runterfahren und ruhig und anständig bleiben.
Machen Sie es so, schreiben Sie dem Autohaus eine email oder rufen Sie an, dass Sie den Ausweis am ..... um ..... Uhr vorbeibringen und ihm bitte die volle Anzahlung zurückerstatten.
Oder machen Sie es mit einem Einschreiben und schicken den Ausweis zurück mit der Bitte die volle Anzahlung von Fr. xxxx zu zahlen.
Hier die Frage, hat ihr Mann einen Kaufvertrag unterschrieben, wenn ja wird eine Konventionalstrafe drin sein ob 10, 15 oder 20% müsste im Vertrag stehen.
Wenn er nichts unterschrieben hat, wird man ihm die volle Anzahlung erstatten.
Hier bleiben Sie ruhig, sachlich und anständig und das Problem wird sich mit der Anzahlung lösen bzw. nach Rückgabe/Rücksendung des Ausweises wird das Geld zurückkommen.
Hier ganz klar, der Händler ist im Recht, Ausweis zurück, Geld zurück!

Birgit Rechsteiner Ein Vertrag wurde geschlossen. Ist ja auch mündlich möglich.
Dein Mann liegt total falsch. Duch die Anzahlung hat er den einen Teil des Vertrages erfüllt und soll froh sein, geht der Autohändler darauf ein, dass Geschäft Rückgängig zu machen. Weil ein Rücktrittsrrcht gibt es nicht..

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