Mein Ex-Mann ist wieder in der Schweiz. Das Gerichtsurteil ist alle 2Monate von Sa. 9 bis So. 18uhr.
Bis anhin hat er ihn 2x am Sonntag geholt.
Leider hat er eine Frau, die mich schon massiv bedroht hat und meine Nr. Inkl. Die meines Sohnes bei meinem Ex-Mann blockiert hat. Der Unterhalt(nur mündlich besprochen) will er mir nicht geben( er lege es mir in den Briefkasten etc. leere Versprechungen)
Ich gebe mein Kind sehr ungern zu ihm wegen ihr. Muss er gehen? Und darf sie mich blockieren? Es geht ums Kind. Bezgl. übernachtung. Er hat sowieso keine Schöafmöglichkeit. Da 2Kinder und 2Erwachsene in dieser 3 1/2Zimmerwohnung wohnen. Sorry für den langen Text.

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Kommentare

Asisa Küffer

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Fehler, alle 2Wochen

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Gabriela Thelen

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Persönliche meinung.
Schau das du ein schriftlichen unterhalts vertrag bekommst!!
Und ich persönlich würde das kind nicht mehr geben!!

Bis alles restlos geklärt ist und schriftlich belegbar ist.

Und wen ER zulässt das seine neue die nummer blockiert ist er armselig.

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Sandra Baumann

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Man darf nicht ohne Rücksprache mit der KESB o. Gericht dem KV das Besuchsrecht Untersagen...

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Durchschnitt: 4 (1 Stimme)

Jenny Eleonor Detandy

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Nur mached das gwüssi lüüt trotzdem und chömed demit au durre!...min Partner gseht sin Sohn nie trotz Gerichtsurteil

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Sandra Baumann

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Da gib ich Diär völlig Rächt...

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Lisa Wenzel

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Finde ich super die kinder als druckmittel zu benutzen. Gabriela Thelen

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Gabriela Thelen

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Mann hat auch als mutter die pflicht das kind zu schützen. Und wir kennen nicht!! den ganzen hintergrund.
Auch väter haben ne verpflichtung.

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Sandra Baumann

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Jeder KV hat das Recht sein Kind zu sehen...

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Gabriela Thelen

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Und das kind hat rechte auf seine Allimente!!
Früher waren die einklagbar.

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Sandra Baumann

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Ja richtig, wenn die nicht bez. werden vom KV müssen sie bevorschusst werden...

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Sandra Baumann

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Hattest Du schon mal Kontakt mit der KESB?
Bezgl. Deiner Bedenken...

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Asisa Küffer

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Dann soll ich Morgen die KESB anrufen und den Fall schildern?

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Sandra Baumann

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Du kannst auch, wenn Du Bedenken hast wg. der Partnerin Deines Ex, begleitete Besuche verlangen...

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Gabriela Thelen

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BBT sind mit kosten verbunden. Ist der vater nicht gewillt muss mama mit. Hab das zwei jahre gemacht

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Gabriela Thelen

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Aber es muss nicht die mutter mit. Kann auch gotti,götti,oma oder opa sein. Oder ne beste freundin. Aber dies auch mit absprache.

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Tami Biti Abazi

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Du kannst bei der KESB ein begleitetes besuchrecht an fordern.Wenn du beweisse hast das es gerechtfertig ist.

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Gabriela Thelen

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KESB ist nicht KESB. ich habe zwei jahre begleitdienst gemacht.

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