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Mein ehemaliger Vermieter hat mir immer noch nicht die Kaution zurückgegeben.
Auszug war im Juli 2018.
Es gab weder ein unterschriebenes Protokoll bei Einzug noch bei Auszug.
Meine Versicherung hätte trotzdem eventuelle Schäden übernommen. Schadensnummer hab ich ihm durchgegeben.
Er meldete sich nicht und somit auch jegliche Ansprüche verfallen.
Was mach ich jetzt um meine Kaution zurück zu bekommen?
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Mein ehemaliger Vermieter hat mir immer noch nicht die Kaution zurückgegeben.
Auszug war im Juli 2018.
Es gab weder ein unterschriebenes Protokoll bei Einzug noch bei Auszug.
Meine Versicherung hätte trotzdem eventuelle Schäden übernommen. Schadensnummer hab ich ihm durchgegeben.
Er meldete sich nicht und somit auch jegliche Ansprüche verfallen.
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Kommentare
Mi, 09/10/2019 - 21:29
Robert Schweng
Priska Meyer-Bächli Has du die kaution auf ein spezielles konto einbezahlt? Wen ja mit der kündigung der wohnung un evt unterschrift von schlüsselübergabe. Zur bank nach einem jahr sollten sie es dir ohne unterschrift des vermieters auszahlen
Maria Margot D'Aiuto Ich habe dazumal, mein Geld direkt von der Bank zurückgefordert. Nach 1Jahr nach Auszug hast Du das Recht ohne dem Vermieter bescheid zu geben dein Geld zu holen. Hatte den Mietvertrag und das Abnahmeprotokoll dabei. Falls sie ein Beweis benötigten das ich ein Recht auf die Kaution habe. Und nach ca 1 1/2 Wochen hatte ich die Kaution auf dem Konto.
Mirjam Locher-Heuberger Haben Sie die ganzen Jahre nie Unterlagen der Bank für ein Mietkautionskonto erhalten?
Wenn Ihr Vermieter kein solches für Sie eingerichtet hat, hat er gegen das Gesetz verstossen, und Sie können ihn für den Ihnen entgangenen Zins haftbar machen.
Er hat sich eventuell sogar der Veruntreuung strafbar gemacht.
Fordern Sie ihn unter Setzung einer letzten Zahlungsfrist zur Überweisung der Kaution (inkl. eines reell möglichen Zinses) auf mit der Mitteilung, dass Sie nach Ablauf dieser Frist umgehend eine Betreibung in die Wege leiten werden.
https://www.beobachter.ch/wohnen/miete/mietkaution-wie-hole-ich-das-geld