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Mein Bruder hat scheisse gebaut, und muss entweder 690.- Busse bezahlen oder ins Gefängnis für 3 Tage. Er sagt nun er möchte ins Gefängnis weil er keine 690.- locker hat. ? Jetzt will ich ihm klarmachen das es für seine Zukunft schlecht ist wenn er im Gefängnis war, weil z.B Arbeitgeber evtl davon abgeschreckt werden können. Er sagt jedoch das mache keinen unterschied er habe ja bereits eine Anzeige.. Könnt ihr mir da evtl helfen..
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Mein Bruder hat scheisse gebaut, und muss entweder 690.- Busse bezahlen oder ins Gefängnis für 3 Tage. Er sagt nun er möchte ins Gefängnis weil er keine 690.- locker hat. ? Jetzt will ich ihm klarmachen das es für seine Zukunft schlecht ist wenn er im Gefängnis war, weil z.B Arbeitgeber evtl davon abgeschreckt werden können. Er sagt jedoch das mache keinen unterschied er habe ja bereits eine Anzeige.. Könnt ihr mir da evtl helfen..
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Kommentare
Fr, 02/06/2017 - 13:50
Angelina Milenina
wenn er eine busse bekommen hat, dann hat er eine übertretung begangen. diese werden nicht im strafregister eingetragen, auch wenn er die strafe absitzen geht! wenn es aber eine geldstrafe ist dann hat er den eintrag sowieso schon
Fr, 02/06/2017 - 13:50
Melania Manuel
Also muss ich schauen ob Busse oder Geldstrafe steht?
Fr, 02/06/2017 - 13:50
Angelina Milenina
Melania Manuel genau, da musst du wissen um was es geht. sorgt ständig für verwirrung ?
Fr, 02/06/2017 - 13:50
Reyja Reyja
Soviel ich weis ist er nicht verpflichtet einem neuen Arbeitgeber zu sagen das er 3 Tage im Gefängnis war. Das beim jetzigen Arbeitgeber zu verheimlichen wird jedoch schwieriger. Die Zahlung ist sicherlich viel besser als in der Zelle. Villeicht gibt es eine Möglichkeiten die 690.- in Raten zu zahlen
Fr, 02/06/2017 - 13:50
Birgit Rechsteiner
Wenn man redet kann man so vieles verbessern. Ratenzahlung abmachen - so schnell wie möglich!
Fr, 02/06/2017 - 13:50
Bettina Stauffiger
Wenn er ein festes einkommen hat, kann er es nicht einfach absitzen.
Er muss zu erst betrieben werden und dann könnte er es absitzen...
Fr, 02/06/2017 - 13:50
Dominique Treskavec
jep, ist so... es steht zwar im strafbefehl, aber wenn man einkommen hat, ist nicht zu wählen, sondern automatisch die busse fällig...
Fr, 02/06/2017 - 13:50
Gabriel Jenny
Wenn er scheisse gemacht hat, muss er dafür auch die verantwortung tragen... auch für die zukunft ! Vorher überlegen!
Fr, 02/06/2017 - 13:50
Ujëbardha Dani
Vorher überlegen... solltest auch du bevor du antwortest. Fehler hast mit 100% Sicherheit auch du schon gemacht. Die fragt um Rat und das einzige was dir einfällt ist Vorher überlegen.
Fr, 02/06/2017 - 13:50
Franziska Pichler
zumal er sich ja nicht vor der verantwortung drücken will... schwache antwort
Fr, 02/06/2017 - 13:50
Angelina Milenina
Busse und Geldstrafe sind nicht dasselbe!!! Bei der Busse ist egal wie viel man verdient, die werden pauschal verteilt!
Fr, 02/06/2017 - 13:50
Angelina Milenina
tagessätze gibt es nur bei geldstrafen, diese gibt es nur bei vergehen und verbrechen! bei übertretungen gibt es bussen, diese werden pauschal verteilt
Fr, 02/06/2017 - 13:50
Sandra Vogt
http://www.justizvollzug.zh.ch/internet/justiz_inneres/juv/de/strafen_ha...
Fr, 02/06/2017 - 13:50
Adrian Smith
Angelina hat vollkommen Recht. Im Strafregister werden nur Verbrechen und Vergehen aufgenommen (Art 366 Abs. 2 lit. a StGB). Ausnahmen gibt es nur wenn Berufsverbot nach Art. 67 StGB verhängt wurde (Art. 371 Abs. 1 StGB).
Entweder es steht bereits im Strafregister oder es wird auch nicht mehr eingetragen! Wenn er jeodch nicht Zahlt, droht im eine Betreibung (welche im Betreibungsregister eingetragen wird).
Fr, 02/06/2017 - 13:50
Adrian Smith
Was hier zu grossen Missverständnissen führt:
Eine Geldstrafe ist nicht das Gleiche wie eine Busse!
Bussen werden für Übertretungen ausesprochen, sie sind pauschaul und einkommensunabhängig.
Geldstrafen können bedingt ausgesprochen werden und sind an die wirtschaftlichen Verhältnisse anzupassen
Wenn ein Juris von einer Geldstrafe spricht meint er also explizit KEINE Busse!
Fr, 02/06/2017 - 13:50
Angelina Milenina
er könnte gestützt auf art. 107 StGB auch beantragen, anstelle der Busse gemeinnützige Arbeit zu verrichten. ist sicher auch eine variante wenn er das geld nicht hat!
Fr, 02/06/2017 - 13:50
Albion Karaki
Einfacher fall. Die busse wird nicht durch Gefängnis bezahlt. Auch wenn er ins Gefängnis geht bleibt die busse bestehen und muss beglichen werden.