Mal ne Frage:

Hat jemand Wissen oder Erfahrung mit Flucht aus der Schweiz?

Was passiert wen ein Ausländer sein Kind nimmt und heim geht?
Ohne die Mutter oder den Vater zu fragen?

Beide scheinen noch das Gemeinsame Sorgerecht zu haben.
Aufentaltsbestimmungsrecht nicht ganz klar.

Die Person will Heim die Pässe der Kinder entsprechen auch der Heimat dieser Person.

Was passiert wenn die Sich offiziell abmeldet und neu in der Heimat anmeldet.

Und dem 2. Eltern Teil mitteilt wo und wie er sein Kind besuchen kann oder wie das Kind das 2. Elternteil besucht.

Danke der Infos!

Ich bin Schweizer! Es geht nicht um mich!!!!

Danke

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root

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Martin Kaiser Die Frage war folgende: Was kann der andere Elternteil tun, wenn ein Elternteil ohne zu Fragen sich mit dem Kind oder den Kindern ins Ausland absetzt?
Hier ist die Antwort:
https://www.bj.admin.ch/dam/data/bj/gesellschaft/kindesentfuehrung/bro-k...

Haager Übereinkommen über die zivilrechtlichen Aspekte internationaler Kindesentführung vom 25. Oktober 1980 (Haager Kindesentführungsübereinkommen/HKÜ; SR 0.211.230.02)
Dieses Übereinkommen will die sofortige Rückführung widerrechtlich in einen Vertragsstaat verbrachter oder dort zurückgehaltener Kinder sicherstellen und gewährleisten, dass das in einem Vertragsstaat bestehende Sorge- und Besuchsrecht in den anderen Vertragsstaaten beachtet wird.

Europäisches Übereinkommen über die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen über das Sorgerecht für Kinder und die Wiederherstellung des Sorgerechts vom 20. Mai 1980 (Europäisches Sorgerechtsübereinkommen/ESÜ; SR 0.211.230.01)
Dieses Übereinkommen will die Anerkennung und Vollstreckung von Sorge- und Besuchsrechtsentscheidungen erleichtern.

Haager Übereinkommen über die Zuständigkeit, das anzuwendende Recht, die Anerkennung, Vollstreckung und Zusammenarbeit auf dem Gebiet der elterlichen Verantwortung und der Massnahmen zum Schutz von Kindern vom
19. Oktober 1996 (Haager Kindesschutzübereinkommen/HKSÜ; SR 0.211.231.011)
Dieses Übereinkommen will den Schutz von Kindern im internationalen Bereich verbessern und Konflikte zwischen den Rechtssystemen in Bezug auf die Zuständigkeit, das anzuwendende Recht oder die Anerkennung und Vollstreckung von Kindesschutzmassnahmen vermeiden.

Bundesgesetz über internationale Kindesentführung und die Haager Übereinkommen zum Schutz von Kindern und Erwachsenen (BG-KKE; SR 211.222.32)
Das Gesetz hat die Dauer der Rückführungsverfahren mit der Reduktion auf zwei Gerichtsinstanzen entscheidend verkürzt. Kinder verfügen über eine eigene Vertretung und gütliche Lösungen werden durch Vermittlung und Mediation gefördert. Die für alle Beteiligten, insbesondere für die Kinder, belastenden Gerichtsverfahren und Zwangsvollstreckungen können auf diese Weise verhindert, beschleunigt oder zumindest für die Kinder schonender gestaltet werden.

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