Liebes Rechtsforum Schweiz

Vielen Dank für die rasche Annahme...
Bei uns drängt grad ein bisschen die Zeit.

Wir kämpfen zur Zeit (seit November 17) gegen die Einschulung unseres Jüngsten... nun sind wir an einem Punkt wo wir alleine nicht mehr weiter kommen. Die Instanzen lassen uns grad ziemlich alleine, resp. spielen sich gegenseitig den Ball zu... nun müssten wir einen Rekurs beim Bezirksschulrat formulieren und wir wissen nicht mal wo ansetzen, damit das "politisch korrekt" formuliert ist und wir nicht auch noch auf Grund von Formfehlern verlieren...
Wir wohnen im Kanton AG
Wer kann uns helfen mit dieser Formulierung???
Vielen Dank für Eure Antworten.
Die verzweifelte Eltern

— hoffnungsvoll.

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Kommentare

Robert Schweng

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Tamara Bruggmann-Flury Vielleicht solltest du noch etwähnen warum ihr das wollt/nicht wollt

Robert Schweng Nicole Stalder Sagen sie dem Kleinen doch einfach:
Die Schule ist gar nicht so schlimm. Ich muss es wissen, ich war schliesslich auch mal dort!

Nicole Stalder Diese Aussage ist jetzt nicht wirklich hilfreich! Es geht nicht darum das der Kleine nicht hingehen will!

Robert Schweng Nicole Stalder ja wenn der Kleine doch hingehen will, wo ist denn dann das Problem? 😉

Karin Spitz-Hug Wir wohnen im kanton sg und haben unsere kleine ohne probleme erst 1jahr später in den kindergarten geschickt und haben es nicht bereut,würde es wieder so machen😉

Roman Richle a) die Einschulung ist wirklich kein Wunschkonzert, was meint ihr, wie viele Eltern haben diesbezüglich den einen oder anderen Wunsch ??? b)

Robert Schweng Nadine Stalder nur weil Sie der Meinung sind, das ihr Kind noch Zeit braucht, werde ich bestimmt nicht dabei helfen die Schule zu schwänzen!
Ich kann da allerdings nur für mich sprechen. 😉
PS: Ich glaube übrigens auch nicht, dass die Klassen in 2 Jahren weniger überfüllt sein werden.

Andreas Thanner Hier nochmals für Sie, Frau Stalder:
1. Müssen Sie in Erfahrung bringen, an welche Instanz Sie sich wenden müssen für Ihre Beschwerde.
2. In der Beschwerden müssen Sie sachlich und in deutscher, sauberer Sprache darlegen, warum Sie der Meinung sind, dass Ihr Kind noch nicht in die Schule sollte und ein weiteres Jahr pausieren muss. Dabei erwähnen Sie die Gutachten und stützen darauf auch Ihre persönliche Einstellung ab.
3. Sie erhalten danach von der Behörde eine Verfügung, welche Sie wiederum anfechten können.
4. In letzter Instanz wird dann definitiv entschieden und Sie haben dann KEINE Möglichkeit mehr das Kind nicht in die Schule zu schicken.
Ich möchte Ihnen einen Rat geben: Sie haben bestimmt Ihre Gründe und diese will ich überhaupt nicht beurteilen und argumentieren. Und ja, es kann auch im ersten Moment ein schwieriger und holpriger Start werden. ABER: Die Entscheidungsgewalt liegt einzig und alleine beim Staat. Sie können sich diesem nicht entziehen und müssen unter umständen sogar mit Strafverfahren gegen Sie rechnen. Ich empfehle Ihnen deshalb in aller Ruhe die Gründe ausführlich (!), sauber, begründet und mit Beweisen versehen an die nötige Instanz zu senden.

Nadine Lecluse In der Schweiz bekommt man ein automatisches Schreiben zum Schuleintritt des Kindes. Je nach dem Geburtsmonat kann das sich verschieben. Es kann auch Kantonal mit dem Geburtsmonat anders aussehen aber was fakt ist das ein Kind überall im gleichen Alter Schulpflichtig ist!

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