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Liebes Forum
Wie sieht es rechtlich aus:
Mein Sohn hat sich gestern auf dem Trampolin eines Indoorspielplatzes den Zahn ausgeschlagen. Es war ein Kindergeburtstag und dementsprechend wie ein "bienenhaus". Er war aber alleine auf dem Trampolin und wir Eltern haben nur "wenige Sekunden" nicht geschaut.
Wir werden es der Krankenkasse wo er die Zahnversicherung hat melden...
Muss ich noch mehr beachten?
Danke für die Hilfe
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Wie sieht es rechtlich aus:
Mein Sohn hat sich gestern auf dem Trampolin eines Indoorspielplatzes den Zahn ausgeschlagen. Es war ein Kindergeburtstag und dementsprechend wie ein "bienenhaus". Er war aber alleine auf dem Trampolin und wir Eltern haben nur "wenige Sekunden" nicht geschaut.
Wir werden es der Krankenkasse wo er die Zahnversicherung hat melden...
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Kommentare
So, 25/08/2019 - 09:56
Robert Schweng
Isabelle Ansermoz Dies wird durch die Unfalldeckung der Grundversicherung gedeckt. Ganz wichtig, mit der Unfallmeldung bei der Krankenkasse melden.
Vivi An Ja einfach als Unfall beim Zahnarzt melden...der füllt ein Formular aus für die Versicherung...die schicken das auch dort hin...also kein Stress 😜 (arbeite beim zahnarzt)