Lieber Rechts forum, obwohl ich schweizerin bin (durch ehe) mein deutsch ist nicht gut. Meine frage ist sehr sehr schwierig und ich brauche Rat am besten von einen Anwalt.

Mein vierjähriger Sohn erzählte mir, dass mein Mann seinen Penis berührt hat. Ich habe meinen Mann danach gefragt und natürlich ist er sehr wütend. Aber es gibt auch keine Möglichkeit zu beweisen, ob mein vierjähriger Sohn die Wahrheit sagt oder Geschichten erzählt. Was soll ich tun? Gib es eine Möglichkeit dass ich nur eine warnung durch einem anwalt zu meinem mann schreiben kann? Am mindesten wann ich nicht zur Polizei gehen, dann kriegt mein mann eine Warnung.? Was soll ich tun?

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Kommentare

Robert Schweng

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Robert Schweng Sarah Bergmann ich denke das dürfte ziemlich normal sein.
Was glauben Sie wie oft ich meinen Sohn im Genitalbereich berührt habe, als ich ihn in dem Alter gewaschen habe?

Andreas Thanner Ich möchte nur etwas dazu beitragen:
Sind die Vorwürfe nicht so wie sie hier scheinen und eine Behörde erfährt von einem solchen Vorfall, wird Ihr Mann umgehend (!) in Haft genommen und befragt.
Ganz egal was dabei raus kommt seien Sie sich gewiss: sein Leben wird zerstört sein.
Die Polizei holt den Mann auch direkt vom Arbeitsplatz ab. Dies kann zu einer Kündigung führen, usw.
Ich will das NICHT kleinreden, aber seine Sie sich der Tragweite einer derartigen Information bewusst. Das gibt definitiv keine Verwarnung von einem Anwalt. Auch Ihr Sohn wird dann befragt und muss Auskunft geben.

Diego Martins Ein spontaner Bericht eines Kindes ist einer der zuverlässigsten Hinweise für einen sexuellen Missbrauch.
Schnell wie möglich, Hilfe suchen.

Jeannette Staiger Eine Person des sexuellen Missbrauchs zu verdächtigen und damit zu konfrontieren, ist sehr heikel und es kann grössere Gefahr für ihren Sohn und Sie selbst bestehen bei einer solchen wütenden Reaktion Ihres Mannes.
Bitte wenden Sie sich sofort an die Opferhilfe: http://www.gef.be.ch/gef/de/index/soziales/soziales/opferhilfe/zustaendi...,
Fachleute, die Sofort Hilfe bieten. Sie haben verständlich Angst. Können Sie Ihren Sohn in Sicherheit bringen, wo Ihr Mann den Aufenthalt nicht weiss? Tun Sie es.
Und / oder wählen Sie die Polizeinummer. Ich weiss auch das ist sehr heikel, jedoch nötig, vorallem weil Ihr Mann eine derartige Reaktion zeigt.

Robert SchwengDu und 3 weitere Personen verwalten die Mitgliedschaft, Moderatoren, Einstellungen und Beiträge für Rechtsforum Schweiz. Sarah Bergmann Lebt ihr Mann noch mit ihnen im Haushalt oder hat er Besuchsrecht?

Sarah Bergmann Ja wie normal. Nur jetzt ist er weg.

Robert SchwengDu und 3 weitere Personen verwalten die Mitgliedschaft, Moderatoren, Einstellungen und Beiträge für Rechtsforum Schweiz. Schutzmassnahmen
(Wegweisung, Betret- oder Kontaktverbot)
Wie schützt das Gesetz?
Die Polizei kann zum Schutz von gefährdeten Personen spezielle Mass -
nahmen (Schutzmassnahmen) anordnen. Eine gefährdende Person kann
für 14 Tage aus der Wohnung oder dem Haus weggewiesen werden (Wegweisung
Frage 13ff) und/oder es kann ihr verboten werden, gewisse Gebiete
zu betreten (Betretverbot Frage 14) und/oder mit gewissen Personen
Kontakt aufzunehmen (Kontaktverbot Frage 15). Überdies kann die Polizei
eine gefährdende Person für maximal 24 Stunden inhaftieren (Gewahrsam
Frage 37).
https://www.stadt-zuerich.ch/content/dam/stzh/prd/Deutsch/Gleichstellung...

Robert Schweng PS: Und wenn er bei ihnen im Haushalt lebt, dann sollten sie vielleicht auch mal über eine Trennung nachdenken! 😉

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