Liebe Rechtsforum Mitglieder..
Nun ist es so, das ich morgen die Alimenten für meine Tochter über das ajb Bülach laufen lassen werde..Das heisst, ich werde nochmals den Antrag für Alimentenbevorschussung stellen, da ich seit Juli 2016 keine Alimenten mehr erhalten habe, trotz Betreiben des Erzeugers..
Meine Frage ist , bekomme ich Alimenten ab dem Datum an dem ich den Antrag stelle oder rückwirkend seit Juli 2016 ?

Vielen Dank

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Kommentare

Sandra Baumann

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Solltest Du rückwirkend erhalten. Wird aber dauern bis Du es bekommst ?

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Sarah Tombak

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Ja das pressiert nicht.. Hauptsache es kommt irgendwann..!!
Und was ist dann mit den laufenden? Januar...Februar.. ect

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Sandra Baumann

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Sollte so sein dass Du bis zum Erhalt, Rückwirkend alles erhältst

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Priska Meyer

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Alimente stehend bei lohnpfändung an erster stelle dh du musst den betreibungsweg gehen bis zur pfändung wen er arbeitet wird er bis aufs exi gepfändet. Es gibt auch die möglichkeit gerichtlich einzuklagen das sein arbeitgeber dir die alimente direckt ausbezahlen muss. Soviel ich weis ist nicht bezahlen von alimenten sogar eine möglichkeit eine zivilklage beim familiengericht einzuklagen.

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Priska Meyer

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Beim familiengerricht einzuklagen alimentenbeforschussung erhälst du nur wenn du nicht zu viel verdienst. Wen du noch mit einem anderen mann zusammenlebst und ihr verheiratet oder ein gemeinsames kind habt wird der lohn deines partners dazugerechnet.

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