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Liebe Rechtsforum Leute ich brauche wieder einmal eure Hilfe.
Ich werde am 20.10 operiert. Reicht es rechtlich gesehen wenn ich das Zeugnis am 24.10 rückwirkend auf den 20.10 einreichen?
Danke im Voraus für eure Hilfe
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Liebe Rechtsforum Leute ich brauche wieder einmal eure Hilfe.
Ich werde am 20.10 operiert. Reicht es rechtlich gesehen wenn ich das Zeugnis am 24.10 rückwirkend auf den 20.10 einreichen?
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Kommentare
Fr, 02/06/2017 - 14:24
Patrick L. Surber
1 Wann darf der Arbeitgeber ein Arztzeugnis verlangen?
Grundsätzlich gilt: Immer dann, wenn jemand wegen Krankheit der Arbeit fernbleibt. Und zwar ab dem ersten Tag. Viele Verträge sehen jedoch die Einreichung auf den dritten oder vierten Tag der krankheitsbedingten Abwesenheit vor.
https://www.ktipp.ch/artikel/d/10-fragen-zum-arztzeugnis/
Fr, 02/06/2017 - 14:24
Claudia Burkart
Der Arzt gibt erst nach der Op ein Zeugnis meines wissens. nur Krankheit ist etwas anderes. So war es bei mir.
Fr, 02/06/2017 - 14:24
Manuel Schranz
Kenntnisnahme des Arbeitgebers ist nicht das gleiche wie der Zeitpunkt der Geltung des Arbeitszeugnisses.
Fr, 02/06/2017 - 14:24
Tamara Kieninger
Din arbeitgeber weiss ja das den operiert wirsch? Und zügniss kriegsch immer erst spöter (noch OP) vom spitol über.
Fr, 02/06/2017 - 14:24
Manuel Schranz
Die Rückwirkung von 24.10 auf den 20.10 ist unproblematisch. Ab ungefähr 10 Tagen wärs problematisch, wenn du erst dann zum Hausarzt gehen würdest. Vorliegend bist du aber ja die ganze Zeit über in Begandlung.
Fr, 02/06/2017 - 14:24
Karin Staub
Danke vielmal für eure Antworten!
Meine Chefin ist leider ein totaler Drachen und beharrt darauf das sie das Zeugnis am 20.10 kriegt
Fr, 02/06/2017 - 14:24
Manuel Schranz
Falls dir der Arbeitgeber während dem Aufenthalt im Spital kündigt, ist die Kündigung nichtig (während einer hier nicht unbedingt interessierenden Sperrfrist)
Fr, 02/06/2017 - 14:24
Manuel Schranz
Falls deine Chefin dir im Nachhinein kündigt, ist allenfalls eine missbräuchliche Kündigung gegeben
Fr, 02/06/2017 - 14:24
Sandra Seiler
Wir von der Versicherung akzeptieren einfach nicht Zeugnisse die längere Zeit rückwirkend ausgestellt werden. Sonst aber kein Problem.
Fr, 02/06/2017 - 14:24
Manuel Schranz
Wie ist die Praxis bei den Versicherungen konkret, Sandra Seiler?
Fr, 02/06/2017 - 14:24
Sandra Seiler
Manuel ich versuch zu präzisieren. Man verstaucht sich z.b den Fuss. Geht nicht arbeiten und sucht nach 2 Wochen den Arzt auf. Dem wird gesagt, bin seit 14 Tagen daheim. Viele Ärzte stellen rückwirkend Zeugnisse aus. So 3 bis 4 Tage mag das i.O sein aber net 14 Tage (für was für den Arzt neues).
Fr, 02/06/2017 - 14:24
Carolin Metzler
Ich denkes auch... einfach im geschäft vorher klar kommunizieren, warum du ab 20. oktober nicht da bist und dass du das zeugnis umgehend nachreichst