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Liebe Rechts-Profis
Wir haben einen Reborder-Kindersitz in einem Fachgeschäft erworben. Wir liesen uns Beraten und haben dadurch den Sitz im Auto einbauen lassen bevor wir Ihn gekauft hatten.
Leider passt der Sitz gar nicht und auch wenn die Schlafposition eingestellt ist kippt der Kopf meines Sohnes nach vorne. Wir kennen mittlerweile Sitze bei dem das nicht passieren würde da wir uns bei einer Reborder-Beraterin beraten liesen und geeignetere Sitze einbauen liesen.
Da es ein Sicherheitsartikel ist meint das Geschäft sie können den Sitz nicht zurück nehmen allenfalls ein Austausch in erwägung ziehen. Jedoch führen Sie keinen geeigneten Sitz. Gibt es keine Möglichkeit das Geld zurück zu fordern?
Wir sind sehr enttäuscht, da wir uns ja bewusst beraten liessen.
Ich danke Euch für das Feedback.
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Liebe Rechts-Profis
Wir haben einen Reborder-Kindersitz in einem Fachgeschäft erworben. Wir liesen uns Beraten und haben dadurch den Sitz im Auto einbauen lassen bevor wir Ihn gekauft hatten.
Leider passt der Sitz gar nicht und auch wenn die Schlafposition eingestellt ist kippt der Kopf meines Sohnes nach vorne. Wir kennen mittlerweile Sitze bei dem das nicht passieren würde da wir uns bei einer Reborder-Beraterin beraten liesen und geeignetere Sitze einbauen liesen.
Da es ein Sicherheitsartikel ist meint das Geschäft sie können den Sitz nicht zurück nehmen allenfalls ein Austausch in erwägung ziehen. Jedoch führen Sie keinen geeigneten Sitz. Gibt es keine Möglichkeit das Geld zurück zu fordern?
Wir sind sehr enttäuscht, da wir uns ja bewusst beraten liessen.
Ich danke Euch für das Feedback.
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Kommentare
Fr, 02/06/2017 - 13:42
Rahel Ackeret
Leider sind da babyfachgeschäfte oft nicht die richtigen ansprechspersonen. Verkaufen falsche/ nicht zugelassene sitze... welchen sitz habt ihr?
Rechtlich gesehen kann ich dir nicht helfen.
Das mit dem kopf haben wir auch, google mal sandini kissen. Hier auf fb gits eine reboarder gruppe, vielleicht können die helfen.
Schön habt ihr einen reboarder 😉
Fr, 02/06/2017 - 13:42
Claudine Bratschi
Das Sandini-Kissen haben wir, ist nicht wirklich eine Lösung. Wir haben den Recaro Zero 1, ansich ein guter Sitz nur überhaupt nicht passend zu unserem Audi S4. Wir sind schon in der Reborder-Gruppe.
Fr, 02/06/2017 - 13:42
Rahel Ackeret
Ah doof, ist der sitz zu steil?
Da hört man immer wieder "schlechtes" von den fachgeschäften :(
Verkaufen und ocasion einen neuen kaufen?
Fr, 02/06/2017 - 13:42
Claudine Bratschi
Vill zu steil und das nach der Beratung, finde einfach das Geschäft müsste di Verantwortung übernehmen.
Fr, 02/06/2017 - 13:42
Gerda Nedzipi
Das problem hatte meine freundin auch bei genau dem gleichen sitz kannst leider gar nichts machen.. bei maxicosi hat sie kartons unter dem isofix getan da ist es gegangen
Fr, 02/06/2017 - 13:42
Claudine Bratschi
Gerda man darf nichts unter den Sitz platzieren.
Fr, 02/06/2017 - 13:42
Birgit Rechsteiner
Nein. Etwas gekauftes zurückgeben \ umtauschen hat immer mit Kulanz des Geschäftes zu tun...
Fr, 02/06/2017 - 13:42
Tiziana Vogel Riatsch
Es gibt eine reboarder verkaufsgruppe auf fb, vielleicht kann jemand mit dir tauschen oder du findest ein abnehmer für deinen
Fr, 02/06/2017 - 13:42
Melanie Pascal
Ich werde aus deinem Text nicht schlau... "wir liessen uns beraten und haben dadurch einbauen lassen bevor wir ihn gekauft hatten"
Warum habt ihr ihn dann gekauft wenn er nicht passt?
Anyway, es gelten die Rückgabe Bedingungen des Ladens.
Fr, 02/06/2017 - 13:42
Claudine Bratschi
Mir hend uf Berotig vom Lade vertraut und noch em ibau kauft. Händ erst bim erste fahre gseh das es nöd funktioniert
Fr, 02/06/2017 - 13:42
Monika Lüttin
Hier handelt es sich um einen Mangel i.S.v. OR 197 Abs. 1:
"Der Verkäufer haftet dem Käufer sowohl für die zugesicherten Eigenschaften als auch dafür, dass die Sache nicht körperliche oder rechtliche Mängel habe, die ihren Wert oder ihre Tauglichkeit zu dem vorausgesetzten Gebrauche aufheben oder erheblich mindern."
In eurem Fall könnt ihr den Kindersitz nicht wie vorausgesetzt gebrauchen. Da das Geschäft keinen geeigneten Kindersitz anbieten kann, wird hier Wandelung nach OR 205 angewendet, d.h. den Vertrag rückabwickeln. Ihr gebt den mangelhaften Kindersitz zurück und bekommt den Kaufpreis zurück.