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Liebe Mitglieder...ich brauche eure Hilfe...
Es geht um einen Kollegen von mir..der hat einen Beistand. Dieser Beistand macht was er will...Bankkonto künden...neuen Mietvertrag unterschreiben etc..die Kesb macht da fleissig mit. Mein Kollege hat überhaupt keine Übersicht mehr..er bekommt keine Verfügungen...Quittungen oder sonstiges...er hat nicht mal Bescheid bekommen über einen Wechsel der Beistandschaft. Ich bin der Meinung das er doch über alles informiert werden muss...oder liege ich da falsch? Wir...bzw. mein Kollege wissen nicht mehr weiter..er würde sich gerne dagegen wehren..aber wie? Wo bekommt man Hilfe? Das ganze spielt im Kanton BL
Es wäre toll wenn jemand Tipps geben kann...mein Kollege ist fertig und total am verzweifeln
Danke
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Liebe Mitglieder...ich brauche eure Hilfe...
Es geht um einen Kollegen von mir..der hat einen Beistand. Dieser Beistand macht was er will...Bankkonto künden...neuen Mietvertrag unterschreiben etc..die Kesb macht da fleissig mit. Mein Kollege hat überhaupt keine Übersicht mehr..er bekommt keine Verfügungen...Quittungen oder sonstiges...er hat nicht mal Bescheid bekommen über einen Wechsel der Beistandschaft. Ich bin der Meinung das er doch über alles informiert werden muss...oder liege ich da falsch? Wir...bzw. mein Kollege wissen nicht mehr weiter..er würde sich gerne dagegen wehren..aber wie? Wo bekommt man Hilfe? Das ganze spielt im Kanton BL
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Kommentare
Mo, 24/06/2019 - 08:44
Robert Schweng
Andreas Thanner Um was für eine Art Beistandschaft handelt es sich? Ist das eine Vormundschaft?
Verena Deck Andreas Thanner ich glaube eine Vertretungsbeistandschaft. Er ist nicht entmündigt und hatte nie einen Vormund
Andreas Thanner Verena Deck das ist nämlich noch wichtig. Mit einer Entmündigung hat er nämlich kaum mehr Rechte. Bei einer klassischen Beistandschaft im Sinne von „Unterstützung im Leben“ muss er natürlich informiert werden.
Igbo M'baku Ihr Kollege hat sicher eine Verfügung erhalten, bei Errichtung der Beistandschaft. Da stehen die Befugnisse des Beistands drin. Posten Sie diese doch mal hier. Er kann zudem immer vom Beistand verlangen, dass dieser ihm seine Rechnung erklärt (Art. 410 Abs. 2 ZGB). Informationen sind hier also eine Holschuld des Verbeiständeten und keine Bringschuld des Beistands, wenn man so will. Wenn weder Sie noch Ihr Kollege nicht im entferntesten Gesetzeskenntnisse haben, um Ihre Anliegen durch zu setzen, würde auch ich raten, dass Sie sich von einem Anwalt oder entsprechenden Institution (Kescha sei gut gemäss diversen Internetartikeln) beraten lassen. Diese wird Ihnen dann mit fast 100%. Sicherheit bestätigen, dass alles korrekt abläuft.