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Liebe Mitglieder eine Frage: Ist es korrekt das unsere Verwaltung ohne Offerte einen Maler in unsere Firma geschickt hat und ich dann ne Rechnung für 2 Zimmer von 2'000.- bekomme? Sie hatten zwar das Okey vor Einzug das Objekt zu streichen und hatten einen Zweitschlüssel,(wir haben schon Miete bezahlt,sind aber noch nicht eingezogen und waren im Ausland) aber ich habe nicht mal ne Offerte Erhalten. Sie haben einfach Entschieden und jetzt soll ich die Kosten übernehemen.
Ist eine Verwaltung nicht Verpflichtet, wenn die Wände Flecken ect. Haben, so oder so zu streichen bevor man Einzieht? Vielen lieben Dank für Antworten ???
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Liebe Mitglieder eine Frage: Ist es korrekt das unsere Verwaltung ohne Offerte einen Maler in unsere Firma geschickt hat und ich dann ne Rechnung für 2 Zimmer von 2'000.- bekomme? Sie hatten zwar das Okey vor Einzug das Objekt zu streichen und hatten einen Zweitschlüssel,(wir haben schon Miete bezahlt,sind aber noch nicht eingezogen und waren im Ausland) aber ich habe nicht mal ne Offerte Erhalten. Sie haben einfach Entschieden und jetzt soll ich die Kosten übernehemen.
Ist eine Verwaltung nicht Verpflichtet, wenn die Wände Flecken ect. Haben, so oder so zu streichen bevor man Einzieht? Vielen lieben Dank für Antworten ???
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Kommentare
Fr, 02/06/2017 - 14:28
Sandra Hammerer
Also ich denke auch das ist Sache der Verwaltung, war zumindest bei uns so. Erkundige dich beim mieterverband
Fr, 02/06/2017 - 14:28
Erwin Brotzer
Wie lange warst du in der wohnung?
Fr, 02/06/2017 - 14:28
Yasin Isik
Ich bin Neu in ein Gewerbeobjekt, es war nicht gestrichen als wir den Schlüssel bekommen haben, das habe ich dann Bemängelt. Daraufhin hat die Verwaltung gesagt, sie sind ja noch in den Ferien, wir machen da schon was und schicken einen Maler. Ich habe das Ok gegeben zum reingehen. Mehr aber auch nicht.
Fr, 02/06/2017 - 14:28
Erwin Brotzer
Hast du demfall eine mängelliste gemacht?
Fr, 02/06/2017 - 14:28
Yasin Isik
Ja hab ich sind ber erst seit 4 wochen drinn und wurde erst letzte Woche geschickt
Fr, 02/06/2017 - 14:28
Yasin Isik
Sie haben auch das Gestrüpp ect. Viel zu spät entfernen lassen. Und der Gärtner kam 2 Monate zu spät. Das hatten Sie aber bei der Besichtigung versprochen, dass alles weg geschnitten wird unter deb Fenstern ect.
Fr, 02/06/2017 - 14:28
Mladen Djokic
Zur Frage ob gestrichen werden muss vor Einzug:
https://www.mieterverband.ch/dam/jcr:db53c541-96fe-4031-9288-535365ea9a3...
Fr, 02/06/2017 - 14:28
Yasin Isik
Das Problem: Es wurde bei Besichtigung versprochen, dann aber nicht ausgeführt. Ein Aha Erlebniss beim Einzug nach Vertragsabschluss. Danach hab ich im Kleingedruckten gelesen: Gewerbe wie gesehen vermietet. Aber darf der Vermieter ohne mein Einverständniss und ohne Offerte einfach eine beliebige Firma zu einem beliebigen Preis beauftragen? Ohne mir ne Offerte zuzustellen? Ich hätte Theoretisch ja die Möglichkeit gehapt, selber einen Maler zu beauftragen?
Fr, 02/06/2017 - 14:28
Mladen Djokic
Grundsätzlich handelt es sich um einen Vertrag zwischen Verwaltung und Malergeschäft. Du hast ja bezüglich der Malerarbeiten nichts unterschrieben (vermute ich mal). Die Verwaltung versucht lediglich die Kosten auf dich abzuwälzen. Ich könnte mir vorstellen, dass ein Anruf bei der Verwaltung mit dem Hinweis auf das Versprechen bei der Besichtigung genügen sollte.