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Liebe Leute
Wenn jemand stirbt und einen gemeinsam unterschriebenen Mietvertrag hatte (nicht verheiratet), wie ist dann die Kündigungsfrist für die Erben geregelt? Ich hab einige Antworten online gefunden, es scheint sich jedoch nicht wirklich ein roter Faden zu zeigen ...
Danke für eure Hilfe!
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Wenn jemand stirbt und einen gemeinsam unterschriebenen Mietvertrag hatte (nicht verheiratet), wie ist dann die Kündigungsfrist für die Erben geregelt? Ich hab einige Antworten online gefunden, es scheint sich jedoch nicht wirklich ein roter Faden zu zeigen ...
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Kommentare
Mi, 15/05/2019 - 21:24
Robert Schweng
Nicole Arm warum denn Kündigungsfrist für die Erben? 🤔 die andere Person bleibt dann doch in der Wohnung.
Britta Menegazzo ja, aber der Vertrag hat ja keine Gültigkeit mehr, wenn der eine Unterschriftspartner verstirbt...
Martin Kaiser Britta Menegazzo wieso soll der Vertrag keine Gültigkeit mehr haben?
Suissi Kamilion Doch, wenn ein mieter oder vermieter stirbt, gehts weiter auf seine erben
Britta Menegazzo Danke euch, ich habe die Antworten gefunden. Mietvertrag geht auf Erben über, sofern sie das Erbe nicht ausschlagen. Gekündigt kann nur werden, wenn alle (Partner und alle Erben) Kündigung unterschreiben. Haftung ist solidarisch.