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Liebe Leute 😊
Folgender stand der Dinge: Da ich letzten Freitag auf dem Arbeitsgericht war, hat mein AG die Androhung auf eine fristlose Kündigung zurückgezogen und meine Überstunden ausbezahlt. So weit so gut. Heute bekomme ich eine Mail mit der Info, dass das Arbeitsverhältnis per Ende Februar endet. Im Anhang die Kündigung, welche etwas anderes sagt und mit dem Datum vom 27.12. ebenfalls soll ich in die Einzeltaggeldversicherung eintretten per Ende Februar. (bin seit dem 8.1.18 zu 100% krankgeschrieben). Die Aussage dass ich gar nicht die Kündigung bekommen habe wird einfach weiter ignoriert. Ebenfalls bin ich doch im 1. jahr 30 Tage vor Kündigung geschützt, also noch in der Sperrzeit. Kann es sein, dass die mir so die Kündigung unterjubeln wollen wegen dem Datum?
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Folgender stand der Dinge: Da ich letzten Freitag auf dem Arbeitsgericht war, hat mein AG die Androhung auf eine fristlose Kündigung zurückgezogen und meine Überstunden ausbezahlt. So weit so gut. Heute bekomme ich eine Mail mit der Info, dass das Arbeitsverhältnis per Ende Februar endet. Im Anhang die Kündigung, welche etwas anderes sagt und mit dem Datum vom 27.12. ebenfalls soll ich in die Einzeltaggeldversicherung eintretten per Ende Februar. (bin seit dem 8.1.18 zu 100% krankgeschrieben). Die Aussage dass ich gar nicht die Kündigung bekommen habe wird einfach weiter ignoriert. Ebenfalls bin ich doch im 1. jahr 30 Tage vor Kündigung geschützt, also noch in der Sperrzeit. Kann es sein, dass die mir so die Kündigung unterjubeln wollen wegen dem Datum?

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Kommentare
Do, 24/01/2019 - 10:25
Robert Schweng
Eveline Gutmann wenn du die Kündigung nicht erhalten hast, musst du beim Arbeitgeber den Beleg von der Post verlangen. Haben die diesen, kannst du nichts machen. Die Krankschreibung wurde ja danach gemacht.
Sarah Jasmin Und wie gesagt, es wurde im Dezember auch keine Kündigung ausgesprochen. Es wird jetzt so dargestellt, damit sie fein raus sind!
Eveline Gutmann ob die ausgesprochen wurde oder nicht, spielt keine Rolle. Aber die schriftliche Kündigung muss von ihnen belegt werden, mit der Quittung der Post.
Sybille Rellstab Dem arbeitgeber schriftlich mitteilen dass sie bis heute keine fristgerecht zugestellte kündigung erhalten haben und somit ungekündigt sind. Da jetzt krank auch nicht kündbar.
Andreas Thanner Habe ich das richtig verstanden:
Sie haben heute (24.01.19) ein Mail mit einer Briefkopie erhalten. In dem Brief steht, dass am 27.12.18 Ihnen gekündigt wurde und das Arbeitsverhältnis Ende Januar endet?
Weiter bestreiten Sie, dass Sie im Dezember weder mündlich noch schriftlich eine Kündigung erhalten haben?
Ist das so korrekt?
Do, 24/01/2019 - 10:38
Robert Schweng
Birgit Rechsteiner Unbedingt in die Einzelversicherung des Krankenttaggeldes eintreten. Ansonsten hast du nach Ablauf der Kündigungsfrist keinen Lohn mehr.
Seit wann genau bist du krank? 30 Tage später dürfen sie dir die Kündigung schicken.
Das mit den Daten wird wohl falsch sein. Den Arbeitgeber darauf hinweisen - weil vor Gericht so ein offensichtlicher Fehler doch "verhebt" d.h. die Kündigung wäre einfach mit den richtigen Daten trotzdem richtig.