Sie sind noch nicht auf AWRI angemeldet!
Falls sie noch nicht Mitglied sind, treten Sie unserer Facebook Gruppe Rechtsforum Schweiz bei.
Anmelden über Facebook
Mit Email Adresse anmelden
Liebe Gruppe
Ich kann mir leider keinen Anwalt mehr leisten, aber ich wäre sehr dankbar über Eure Antworten oder Inputs.
Es geht um eine etwas delikate Sache und Entschuldigung für den langen Text.
2010 setzte sich mein Ex-Mann ins Ausland ab. Ich musste ihn wegen Diebstahl, Veruntreuung und Betrug anzeigen. Die erste Anzeige machte ich auf einem Polizeiposten bei der Kapo Aargau. Aufgrund des sehr hohen Betrages musste ich dann zur Kripo.
Ich bekam eine Härtefallscheidung und ging dann selber ins Ausland.
Jetzt bin ich zurück in der Schweiz und hatte gestern bei der Staatsanwaltschaft Akteneinsicht und es kam raus, dass während 9 Jahren nichts getan wurde. Die Akten lauten auf "Evt. Veruntreuung, Diebstahl etc", obwohl der Tatbestand des Betruges gegeben ist. Der Grund dafür dürfte wohl sein, dass der Beamte bei der Kripo vermutlich das Gefühl hatte, dass ich, als "betrogene, verlassene Ehefrau" meinem Ex nur eins auswischen wollte, weil ich nur sehr wenig Bankbelege und nur wenige Kaufverträge vorlegen konnte. Mein Ex war so schlau, dass er viele Papiere in seiner Firma aufbewahrte, was für mich jetzt natürlich sehr schlecht ist. Auch hatte mir der Kripo-Beamte anlässlich der Befragung sehr deutlich zu verstehen gegeben, dass er überhaupt keine Lust auf diese Befragung hatte und verdrehte bei jedem Satz von mir, die Augen...
Ebenfalls las ich im Akt einen Brief an meinen ehemaligen Anwalt, dass mein Ex ab 2012 nur noch mit Schweizer Haftbefehl gesucht wird, weil der Aufwand für eine Überstellung in die Schweiz zu hoch wäre... (???!!!)
Auch fehlen in den Akten bei der Staatsanwaltschaft Unterlagen, welche ich damals der Anzeige beigebracht hatte. Wo die geblieben sind? Keine Ahnung!
Es kann doch nicht angehen, dass da nicht ermittelt wird obwohl ich der Polizei bereits 2012 mitgeteilt habe, dass mein Ex nun in der Umgebung München lebt und dort, vermutlich mit falschen Papieren, Sozialbetrug begeht.
Die Verjährung dauert zum Glück nochmals 6 Jahre, also noch etwas Zeit. Aber was kann ich tun, damit endlich mal ermittelt wird? Für mich grenzt das schon fast an Beamtenwillkür.
Ich danke Euch.
Bewertung:
Noch keine Bewertungen vorhanden
Liebe Gruppe
Ich kann mir leider keinen Anwalt mehr leisten, aber ich wäre sehr dankbar über Eure Antworten oder Inputs.
Es geht um eine etwas delikate Sache und Entschuldigung für den langen Text.
2010 setzte sich mein Ex-Mann ins Ausland ab. Ich musste ihn wegen Diebstahl, Veruntreuung und Betrug anzeigen. Die erste Anzeige machte ich auf einem Polizeiposten bei der Kapo Aargau. Aufgrund des sehr hohen Betrages musste ich dann zur Kripo.
Ich bekam eine Härtefallscheidung und ging dann selber ins Ausland.
Jetzt bin ich zurück in der Schweiz und hatte gestern bei der Staatsanwaltschaft Akteneinsicht und es kam raus, dass während 9 Jahren nichts getan wurde. Die Akten lauten auf "Evt. Veruntreuung, Diebstahl etc", obwohl der Tatbestand des Betruges gegeben ist. Der Grund dafür dürfte wohl sein, dass der Beamte bei der Kripo vermutlich das Gefühl hatte, dass ich, als "betrogene, verlassene Ehefrau" meinem Ex nur eins auswischen wollte, weil ich nur sehr wenig Bankbelege und nur wenige Kaufverträge vorlegen konnte. Mein Ex war so schlau, dass er viele Papiere in seiner Firma aufbewahrte, was für mich jetzt natürlich sehr schlecht ist. Auch hatte mir der Kripo-Beamte anlässlich der Befragung sehr deutlich zu verstehen gegeben, dass er überhaupt keine Lust auf diese Befragung hatte und verdrehte bei jedem Satz von mir, die Augen...
Ebenfalls las ich im Akt einen Brief an meinen ehemaligen Anwalt, dass mein Ex ab 2012 nur noch mit Schweizer Haftbefehl gesucht wird, weil der Aufwand für eine Überstellung in die Schweiz zu hoch wäre... (???!!!)
Auch fehlen in den Akten bei der Staatsanwaltschaft Unterlagen, welche ich damals der Anzeige beigebracht hatte. Wo die geblieben sind? Keine Ahnung!
Es kann doch nicht angehen, dass da nicht ermittelt wird obwohl ich der Polizei bereits 2012 mitgeteilt habe, dass mein Ex nun in der Umgebung München lebt und dort, vermutlich mit falschen Papieren, Sozialbetrug begeht.
Die Verjährung dauert zum Glück nochmals 6 Jahre, also noch etwas Zeit. Aber was kann ich tun, damit endlich mal ermittelt wird? Für mich grenzt das schon fast an Beamtenwillkür.
Ich danke Euch.
Ansichten: 14
Archiv
- Dezember 2015 (21)
- Januar 2016 (21)
- Februar 2016 (23)
- März 2016 (39)
- April 2016 (63)
- ‹ vorherige Seite
- 3 of 12
- nächste Seite ›
Kommentare
Mi, 07/08/2019 - 13:12
Robert Schweng
Andreas Locher Ich würde einen Termin bei der Staatsanwaltschft des Kt Aargau abmachen und genau das erzählen.
Martin Kaiser Es wird nicht für jede Straftat ein internationale Haftbefehl ausgestellt.
Die Staatsanwaltschaft kann im Verfahren erst weitermachen, wenn sie den Beschuldgten befragen kann.
Was hat ihr Ex-Mann für eine Nationalität?
Wenn er Deutscher ist, wird er nie an die Schweiz ausgeliefert.
Wenn er mit falschem Namen lebt, muss man ihn auch erst finden.
Sozialbetrug macht er in Deutschland und nicht in der Schweiz.
Martin Kaiser Im einem Starfverfahren kann man mit Vermutungen nichts anfangen, hier zählen nur Fakten.
Beim Betrug muss in der Schweiz die Arglist bewiesen werden. Diese Hürde ist hoch angesiedelt.
Art. 246 StGB
Betrug
1 Wer in der Absicht, sich oder einen andern unrechtmässig zu bereichern, jemanden durch Vorspiegelung oder Unterdrückung von Tatsachen arglistig irreführt oder ihn in einem Irrtum arglistig bestärkt und so den Irrenden zu einem Verhalten bestimmt, wodurch dieser sich selbst oder einen andern am Vermögen schädigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe bestraft.
2 Handelt der Täter gewerbsmässig, so wird er mit Freiheitsstrafe bis zu zehn Jahren oder Geldstrafe nicht unter 90 Tagessätzen bestraft.
3 Der Betrug zum Nachteil eines Angehörigen oder Familiengenossen wird nur auf Antrag verfolgt.
Suissi Kamilion Abgesehen von der strafrechtlichen frage kannst du ihn betreiben..bei ausländischem wohnsitz ist es mühsamer (EDIT: wenn kein vermögen in der schweiz besteht)