Sie sind noch nicht auf AWRI angemeldet!
Falls sie noch nicht Mitglied sind, treten Sie unserer Facebook Gruppe Rechtsforum Schweiz bei.
Anmelden über Facebook
Mit Email Adresse anmelden
Kurze frage zur wohnungs kündigung !
Ich habe am 23.12.2016 die wohnung eingeschrieben geküdigt. Sollte er das einschreiben nicht abholen, ist die kündigung dann trotzdem gültig? Habe per sms noch darauf hingwiesen, dass ich die kündigung abgeschickt habe und eine woche im voraus am telefon gesagt das ich künden will.
Bewertung:
Noch keine Bewertungen vorhanden
Kurze frage zur wohnungs kündigung !
Ich habe am 23.12.2016 die wohnung eingeschrieben geküdigt. Sollte er das einschreiben nicht abholen, ist die kündigung dann trotzdem gültig? Habe per sms noch darauf hingwiesen, dass ich die kündigung abgeschickt habe und eine woche im voraus am telefon gesagt das ich künden will.
Bewertung:
Noch keine Bewertungen vorhanden
Ansichten:
Archiv
- September 2019 (68)
- Oktober 2019 (53)
- November 2019 (40)
- April 2023 (1)
- ‹ vorherige Seite
- 12 of 12
Kommentare
Fr, 02/06/2017 - 13:20
Manuel Schranz
Zustellungsfiktion ab 7. Tag nach Erhalt
Fr, 02/06/2017 - 13:20
Diana Tamara Höfler
Das heisst ?
Fr, 02/06/2017 - 13:20
Gregor Schoonderwaldt-Klammsteiner
Eingeschribene briefe di nicht abgeholt werden gelten als zugestellt
Fr, 02/06/2017 - 13:20
Diana Tamara Höfler
Also war die kündigung erfolgreich ? Egal ob er ihn holt oder nicht ?
Fr, 02/06/2017 - 13:20
Gregor Schoonderwaldt-Klammsteiner
Ja er wird noch 7 tage auf der post aufbewart um abgeholt zu werden fals jemand in den Ferien ist oder so für dich wichtig ist das datum der ersten zustellung.
War letzte woche im 20 minuten ein bericht über aktuellen bundesgerichtentscheid
Fr, 02/06/2017 - 13:20
Diana Tamara Höfler
Manuel Schranz ich denke sie meinte den 24 ?
Fr, 02/06/2017 - 13:20
Diana Tamara Höfler
Danke für die erklärung Sarah Lou Sowersby-Zurbuchen die post meinte samstag also 24 soll auch ein zustell datum sein. Aber es spielt ja eigentlich keine rolle ob 24 oder 28 hauptsache die kündigung war erfolgreich 😊
Fr, 02/06/2017 - 13:20
Annelise Schnyder
24. Dezember ausnahmsweise vollzustellung, also inkl. R-briefe, wegen weihnachten. Sonst am samstag nur zustellung der a-postbriefe
Fr, 02/06/2017 - 13:20
Annelise Schnyder
Wichtig, wenn der brief nicht abgeholt wurde und zurückkommt, ungeöffnet zu den akten, wegen beweisführung
Fr, 02/06/2017 - 13:20
Manuel Schranz
http://relevancy.bger.ch/php/clir/http/index.php?lang=de&zoom=&type=show...