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Kurze Frage. Nachtruhe herrscht ja ab 22.00 bis 06.00h,so weit so klar. Wie sieht es aber mit dem Einsatz von lauten Maschinen wie beispielsweise einem Rasenmäher. An Feier- und Sonntagen darf man eine solchen nicht gebrauchen. Ist es aber nicht so, dass diese nach 20.00 nicht mehr im Einsatz sein dürfen?
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Kurze Frage. Nachtruhe herrscht ja ab 22.00 bis 06.00h,so weit so klar. Wie sieht es aber mit dem Einsatz von lauten Maschinen wie beispielsweise einem Rasenmäher. An Feier- und Sonntagen darf man eine solchen nicht gebrauchen. Ist es aber nicht so, dass diese nach 20.00 nicht mehr im Einsatz sein dürfen?
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Kommentare
Fr, 02/06/2017 - 16:03
Marco Forrer
In der Regel ist es schon so, dass man nach 20.00 Uhr nicht mehr Rasenmähen darf. Dies kann aber je nach Gemeinde- bzw. Polizeireglement variieren.
Fr, 02/06/2017 - 16:03
Sandra Baumann
Das ist richtig, nach meinem Wissen.
Fr, 02/06/2017 - 16:03
Petra Lienhard
ja nach 20Uhr keine Maschienen mehr bedienen,das heisst auch nicht mehr Staubsaugen in der Wohnung.Und um 22 Uhr muss Nachtruhe sein.Normalerweise hängt,wenn Du in einem Block wohnst immer beim Eingang ne Hausordnung.