Kurze Frage, langer Weg, oder gehts auch einfach? :

Wie kann man sich aus einem Knebelvertrag lösen?
Braucht man dazu einen Anwalt,und wie geht man das ganze am besten an?

Bin für jeden Hinweis dankbar.

ps:
Den Anwalt bräuchte ich auch noch weil der Sachverhalt bereits klar und ersichtlich ist.Bin in Besitz von Schriftstücken, die das Belegen und sich die Schuldigen grad selber verraten.

Danke.

MfG
Hp. Gmünder/Uzwil/SG
hanschpi@gmail.com

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Kommentare

Robert Schweng

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Guten Abend.
Ohne den Vertrag und Fristen zu kennen konsultieren am besten einen Anwalt.
Sie finden hier entsprechende Anwälte entsprechender Fachbereiche in ihrer Region:
https://www.anwaltvergleich.ch/

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Monique Schmidli-Rieder

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Ich denke auch, ein Anwalt für vertragsrecht ist hier sicher nicht falsch. Ich kenne gute Anwälte aber halt nur in Zürich

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Robert Schweng

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Keke Hp Gilgen Gmünder bei diesem Sachverhalt würde ich mich noch an den Beobachter oder Kassensturz wenden.
Viel Glück 😉

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René von Allmen

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Ohne konkrete Angaben um was es geht ist diese Frage so nicht korrekt zu beantworten!

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Robert Schweng

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René ich vermute mal die Frage kann man nicht so einfach beantworten.
Es könnte sich um ein Politikum handeln! 😉

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Markus Meyer

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also ich halt mich jetzt mal an die spärlichen Angaben der Frage und sage: Knebelverträge sind gesetzlich verboten und somit nicht gültig.

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